Inhaltspezifische Aktionen

Aufenthaltserlaubnis

Alle ausländischen Studierenden brauchen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.

Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie sich im Stadtbüro der Stadt Gießen anmelden.

  • Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten müssen zusätzlich zur Anmeldung im Stadtbüro nur eine Aufenthaltsanzeige stellen.
  • Alle nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger und nicht mit einer/einem Deutschen Verheiratete müssen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung (eAT) beantragen.

Aufenthaltsgenehmigung und Aufenthaltsanzeige müssen unmittelbar nach der Einreise bei der Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes beantragt werden. In der Stadt Gießen ist zuständig die Ausländerbehörde der Stadt Gießen.

Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre Aufenthaltserlaubnis in Form einer Chipkarte, auf der biometrische Daten gespeichert sind. Die Chipkarte kostet ca. 100 Euro. Innerhalb der Gültigkeit des Visums müssen folgende Unterlagen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden:

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit erforderlich
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Zulassungsbescheid/Studienbescheinigung
  • Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse
  • Bei Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen: Nachweis über die Zulassung zum Studienkolleg oder zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs

Bevor Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung stellen.