Scheinvergabekriterien
Diese Liste umfasst die Scheinvergabekritierien für den klinischen Studienabschnitt.
Gemäß Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin mit dem Abschluss „Ärztliche Prüfung“ des Fachbereichs Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen gilt in §9:
Voraussetzung für den Erwerb eines Leistungsnachweises ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung nach Abs. 3 und 4. Das Nähere bestimmt der Fachbereichsrat durch Scheinvergabekriterien, die insbesondere die Ausgestaltung der Erfolgskontrolle regeln. Die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung kann zur Voraussetzung für die Teilnahme an der Erfolgskontrolle gemacht werden. Die Scheinvergabekriterien werden vom Fachbereichsrat auf Vorschlag der zuständigen Zentren, Institute und Kliniken und nach Vorlage durch den Prüfungsausschuss erlassen und vor Semesterbeginn schriftlich, durch Aushang oder elektronisch auf den Internetseiten des Fachbereichs veröffentlicht. Sie dürfen während des laufenden Semesters nicht verändert werden. Zuständig für die Veröffentlichung ist die Studiendekanin/der Studiendekan.
Pflichtveranstaltungen der Klinik (2. Abschnitt des Medizinstudiums) zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung