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DAAD-PROMOS

Das DAAD-PROMOS Programm an der JLU

Das PROMOS-Programm, finanziert durch Mittel des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), unterstützt studienbezogene Auslandsaufenthalte außerhalb des Erasmus+ Programms mit (Teil-)Stipendien.
 
Was wird gefördert?

Gefördert werden studienbezogene Auslandsaufenthalte in den folgenden Förderlinien:

Studienaufenthalte außerhalb der Erasmus-Programmländer (min. 30 Tage bis max. vier Monate)

Gefördert werden Studienaufenthalte an Partnerhochschulen der JLU bis maximal vier Monate. Aufenthalte von Freemovern sind nicht förderfähig. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss entweder eine Zusage der Gasthochschule oder eine Nominierung der Heimathochschule (JLU) vorliegen.

Praktika außerhalb der Erasmus-Programmländer (min. 30 Tage bis max. drei Monate)

Gefördert werden Auslandspraktika z.B. an Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, Tierschutzeinrichtungen etc. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits eine Zusage der Gastinstitution vorliegen. Praktika, die mit einer Vergütung von 800 €/Monat oder höher einhergehen, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Praktika, die über eine Vermittlungsagentur gegen Gebühr vermittelt wurden, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

Forschungsaufenthalte zur Anfertigung der Bachelor- oder Masterthesis weltweit (min. 30 Tage bis max. drei Monate)

Gefördert werden Aufenthalte zur Anfertigung der Bachelor-, Master-, oder Examensarbeit weltweit, d.h. auch innerhalb der Erasmus-Programmländer. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss eine Zusage der Gastinstitution vorliegen. Der Auslandsaufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit muss außerdem von der Betreuerin oder dem Betreuer der JLU explizit unterstützt werden.

Winter- und Summerschools / Fachkurse weltweit (min. eine Woche bis max. vier Wochen)

Gefördert wird die Teilnahme an Fachkursen von Partnerhochschulen der JLU weltweit, d.h. auch innerhalb der Erasmus-Programmländer. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits eine Zusage der Partnerhochschule über die Teilnahme an der Winter- oder Summerschool vorliegen. In dieser Förderlinie können sich auch Promovierende aller Fachrichtungen bewerben.

Hier finden Sie eine Liste von aktuell ausgeschriebenen Winter- und Summerschools an Partneruniversitäten der JLU.

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich an der JLU eingeschriebene Studierende, die einen Abschluss an der JLU anstreben. Eingeschriebene Promovierende können sich ausschließlich für die Förderlinie Winter- und Summerschools bewerben.

 

Wie hoch ist das Stipendium?

Die monatlichen Förderraten sind länderabhängig und betragen derzeit 350 €, 450 € oder 550 €. Wie hoch die aktuelle Förderrate Ihres Ziellandes ist, erfahren Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Budgetkürzungen i.d.R. nur monatliche Teilstipendien für Aufenthaltskosten gewährt werden.

 

Hinweise:

  1. Sollte Ihr Aufenthalt in einem anderen DAAD-Stipendienprogramm förderfähig sein, wie z.B. "Lehramt.International" oder "Kurzstipendien für Praktika im Ausland", kann mit PROMOS nicht gefördert werden. Bitte informieren Sie sich, ob eines der Programme für Sie infrage kommt und bewerben Sie sich zunächst (oder ggf. parallel) für das passende DAAD-Programm. Nur wenn Sie in dem entsprechenden DAAD-Programm eine Absage bekommen, ist Ihr Aufenthalt ggf. mit PROMOS förderfähig.

  2. Die Förderung von Aufenthalten in die russische Föderation und nach Belarus ist aktuell ausgesetzt.

Bewerbungszeiträume

Das DAAD-PROMOS-Stipendium wird an der JLU zweimal im Jahr ausgeschrieben:


Ausschreibung 1 bezieht sich auf Aufenthalte in der ersten Jahreshälfte.
Bewerbungszeitraum: 1. Oktober bis 1. Dezember des Vorjahres. 
Ausschreibung 2 bezieht sich auf Aufenthalte in der zweiten Jahreshälfte.
Bewerbungszeitraum: 1. April bis 1. Juni.

Bitte schauen Sie, in welche Jahreshälfte Ihr Aufenthalt fällt und bewerben Sie sich dann in der für Ihren Aufenthalt passenden Ausschreibungsrunde. 

Wie bewerbe ich mich?

Bitte reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung per E-Mail, als eine einzige PDF-Datei (Name-Vorname_Aufenthaltsart_Aktueller Studiengang.pdf) frist- und formgerecht während des jeweiligen Bewerbungszeitraums ein. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:

 

Bewerbungsunterlagen:

  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Online-Bewerbung ("Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium")
  • Motivationsschreiben (in deutscher oder englischer Sprache, ca. 1-2 DIN A4 Seiten)
  • Tabellarischer Lebenslauf ohne Foto
  • Offizielle Leistungsübersicht (Flexnow-Auszug); Master-Studierende reichen zusätzlich eine Kopie des Bachelorzeugnis ein.
  • Sprachnachweis über die Arbeitssprache mit CEFR-Sprachniveau:
    • Der Sprachnachweis darf nicht älter als vier Jahre sein.
    • Wir akzeptieren z.B. die folgenden Sprachnachweise: DAAD-Sprachnachweise, TOEFL, IELTS, TOEIC, UNicert, Cambridge, DELE, DELF, PTE. Das Transcript of Records oder das Abiturzeugnis reichen nicht aus. Nutzen Sie gerne das Angebot des ZfbK für DAAD-Sprachtests.
    • Sprachnachweise können je nach Ausschreibungsrunde bis zum 20.12. bzw. 20.06. eines Jahres nachgereicht werden
  • Tabellarische Übersicht der zu erwartenden Kosten während des Auslandsaufenthaltes:
    • Einnahmen, z.B. BAföG, Stipendien, Vergütung (Praktikum), o.Ä.
    • Ausgaben, z.B. Reisekosten, Unterkunft, Lebenserhaltungskosten, Nahverkehr, Versicherung

Achten Sie dabei bitte auf die angegebene Reihenfolge der einzureichenden Unterlagen und nutzen Sie bitte unsere Checkliste.

 

Für Studienaufenthalte reichen Sie bitte zusätzlich ein:

  • Zusage über den Studienplatz an der Gasthochschule oder Nominierungsbescheid der Heimathochschule (JLU)

 

Für Praktika reichen Sie bitte zusätzlich ein:

  • Praktikumszusage der Gastinstitution mit dem konkreten Zeitraum des Praktikums, Angaben zur Arbeitssprache und Vergütung

 

Für Abschlussarbeiten reichen Sie bitte zusätzlich ein:

  • Formlose Bestätigung der betreuenden Person an der JLU über die Abschlussarbeit
  • Einladungsschreiben der aufnehmenden Institution mit konkretem Zeitraum
  • Detaillierter Arbeitsplan über die Aufgaben während der Auslandsphase mit Blick auf die Anfertigung der Abschlussarbeit

 

Für Winter- und Summerschools reichen Sie bitte zusätzlich ein:

  • Studienbescheinigung oder Annahmebestätigung des Promotionsausschusses (Kopie oder Scan ist ausreichend)
  • Annahmebestätigung der Gastinstitution mit näheren Angaben zur Art, Dauer, Inhalt, Arbeitssprache, Gebühren und Teilnahmebedingungen des ausgewählten Fachkurses (bitte Agenda des Kurses einschl. Gebührenhöhe beifügen)
  • Nachweis über Credit Points, die im Fachkurs erworben werden können (Anerkennung bitte am Fachbereich abklären)
  • Bei Promovierenden: Master-Zeugnis

 

Bewerbungsunterlagen können bis zur Frist eigenständig nachgereicht werden. Wir informieren Sie nicht darüber, ob Ihre Unterlagen unvollständig sind. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Annahmebestätigung der Gastinstitution vorliegt, weil beispielsweise das Verfahren noch nicht geöffnet oder abgeschlossen ist, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail bereits vor dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen mit.

Nutzen Sie gerne unser Informations- und Beratungsangebot im Vorfeld, z.B. die PROMOS-Infoveranstaltung und die Beratung zu Studium und Praktikum im Ausland, um offene Fragen vorab zu klären.

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien

Wie werden die Stipendiaten ausgewählt?

Eine interne Auswahlkommission des Akademischen Auslandsamts entscheidet in einem qualitätsgeleiteten Auswahlverfahren über die Vergabe der Stipendien. Die Auswahlentscheidung wird innerhalb von zwei Monaten nach der Deadline getroffen und an die Bewerberinnen und Bewerber kommuniziert.

Bitte unbedingt beachten: Bewerbungen, die außerhalb der Frist eingereicht werden, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen, die die Formalia nicht erfüllen und/oder unvollständig sind, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Überprüfen Sie daher bitte selbstständig die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung, wir machen Sie nicht auf fehlende Unterlagen aufmerksam. Fehlende Unterlagen können Sie bis zur Bewerbungsfrist jederzeit eigenständig nachreichen.

Welche Kriterien werden bei der Auswahl berücksichtigt?

  • Formal vollständiges und fristgerechtes Einreichen der Bewerbungsunterlagen
  • Schlüssige und sinnvolle Darlegung der (fachlichen!) Motivation / Wahl des Land und der Gastinstitution, Beschreibung des Vorhabens und der Tätigkeiten vor Ort.
  • Akademische Leistungen
  • Sprachkenntnisse und interkulturelle Vorbereitung (Interkulturelles Training, etc.)
  • Fachliche und persönliche Eignung
  • Nachhaltigkeitsaspekte (An- und Abreise bzw. Verkehrsmittel vor Ort, Unterkunft, etc.)

Antrag auf Studienreisen

Was wird gefördert?

Seit 2025 werden im PROMOS-Programm nur noch Exkursionen außerhalb der Erasmus+ Programmländer gefördert.

Sollten Sie einen Aufenthalt in einem Erasmus+ Programmland planen, kontaktieren Sie uns gerne zu Förderungsmöglichkeiten über Erasmus+ Blended Mobility unter: europa-aaa@admin.uni-giessen.de.

Exkursionen für Gruppen von JLU-Studierenden und/oder Promovierenden können bis maximal zum 5. Tag der Reise gefördert werden. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin als Begleitperson gefördert werden. Die Zuwendung beläuft sich auf eine Aufenthaltspauschale von 45,- € pro Person und Tag.

Eine interne Auswahlkommission des Akademischen Auslandsamts entscheidet in einem qualitätsgeleiteten Auswahlverfahren über die Vergabe der Mittel. Je nach Anzahl und Qualität der Anträge entscheidet die Auswahlkommission über die Höhe der Förderung für Studienreisen.

Mit dem PROMOS-Programm werden u.a. der Ausbau und die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen unterstützt. Aus diesem Grund werden Studienreisen an Partnerhochschulen und auch die Einbindung von Partnerinstitutionen bei der Vergabe der Förderung im besonderen Maße berücksichtigt.

Wer kann einen Antrag auf Förderung einreichen?

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JLU. Anträge von pensionierten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können nur in Ausnahmefällen und bis maximal zwei Jahre nach Pensionierung gefördert werden.

 

Folgende Kriterien werden berücksichtigt:

  • Vermittlung fachbezogener Kenntnisse
  • Einbindung ins Curriculum (fachliche Vor- u. Nachbereitung der Exkursion)
  • Fachliche Leistungen der Studierende vor Ort
  • Anerkennung der Aktivitäten im Curriculum
  • Interkulturelle Vor- und Nachbereitung der Studienreise
  • Möglichkeit zur Begegnung mit Studierenden sowie Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen vor Ort
  • Intensivierung oder Konsolidierung bestehender Kooperationen bzw. ggf. Anbahnung neuer Kooperationen
  • Nachaltigkeitsaspekte (An- und Abreise bzw. Verkehrsmittel vor Ort, Unterkunft, etc.)
  • Einwerbung von weiteren Mitteln zur Durchführung der Studienreise (z.B.: QSL-Mittel)

 

Antragsunterlagen:

 

Bitte reichen Sie den vollständigen Antrag per E-Mail, als eine einzige PDF-Datei nur während des Bewerbungszeitraums und fristgereicht ein. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:

Programmablauf: Informationen für ausgewählte Studierende

In der Regel erhalten Bewerberinnen und Bewerber eine Rückmeldung der Auswahlkommission zwei bis drei Monate nach der Bewerbungsfrist. Sollten Sie für ein PROMOS-Stipendium ausgewählt worden sein, erhalten Sie per E-Mail die Stipendienzusage und weitere wichtige Informationen.

Hinweis zu DAAD-Gruppenversicherung:  
Studierende und Promovierende, die mit DAAD-PROMOS gefördert werden, haben die Möglichkeit eine Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD abzuschließen. Die Kosten hierfür sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu tragen und nicht Teil des PROMOS-Stipendiums. 
Tarifinformationen finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/  
Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden: https://portal.daad.de  

Einzureichende Dokumente:

1. Vor Ihrem Auslandsaufenthalt:

a) DAAD-Stipendienvereinbarung: Mit der Stipendienzusage erhalten Sie eine personalisierte Stipendienvereinbarung, die Sie bis zur angegebenen Frist unterschrieben per Mail einreichen. Mit der Stipendienvereinbarung verpflichten Sie sich, alle für die Auszahlung des Stipendiums notwendigen Unterlagen unaufgefordert form- und fristgerecht im Akademischen Auslandsamt einzureichen. Alle weiteren Regularien und deren Konsequenzen können Sie der Stipendienvereinbarung entnehmen.

b) Studienbescheinigung für das akademische Jahr, in dem Ihr Aufenthalt stattfindet.

2. Nach Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes:

a) Certificate of Arrival (CoA): Das von Ihrer Gastinstitution unterzeichnete Certificate of Arrival (CoA) muss direkt nach Beginn Ihres Aufenthaltes per E-Mail eingereicht werden. Sollte der Aufenthaltszeitraum von den Angaben in der Bewerbung abweichen, wird das Stipendium neuberechnet und kann sich ggf. verringern. Hinweis: Sollte es keine Möglichkeit geben, sich Ihren Aufenthalt vor Ort bestätigen zu lassen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


b) Learning Agreement (LA): Falls Sie einen Studienaufenthalt (Austauschsemester) absolvieren, reichen Sie bitte das Learning Agreement ein. Bitte beachten Sie, dass insgesamt Kurse im Umfang von mindestens 15 ECTS (die Umrechnung der erbrachten Leistungspunkte wird berücksichtigt) zu belegen und zu bestehen sind.

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Stipendium erst ausgezahlt werden kann, wenn uns das Certificate of Arrival (und das Learning Agreement) vorliegen.

 

3. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt:

a) Certificate of Departure (CoD): Das von der Gastinstitution unterzeichnete Certificate of Departure (CoD) muss spätestens eine Woche nach Ende des Aufenthaltes per E-Mail eingereicht werden. Sollte die Gesamtzeit Ihres Auslandsaufenthalts von den ursprünglichen Angaben abweichen, wird das Stipendium neuberechnet und geprüft, ob ggf. ein Teil des Stipendiums zurückgezahlt werden muss.

b) Erfahrungsbericht: Spätestens vier Wochen nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes laden Sie Ihren Erfahrungsbericht bitte hier hoch: Der Erfahrungsbericht sollte max. drei DIN A4-Seiten lang sein und folgende Informationen enthalten: Vorbereitung des Aufenthaltes (Planung, Organisation, Unterkunft, Bewerbung an der Gasthochschule sowie für PROMOS, persönliche und akademische Erfahrungen an der Gastinstitution und im Gastland, Alltag und Freizeit, Fazit)

c) Transcript of Records (ToR): Falls Sie einen Studienaufenthalt (Auslandssemester) absolvieren, reichen Sie bitte das Transcript of Records (ToR) ein.

Sobald alle Unterlagen vorliegen, stellen wir Ihr DAAD-Stipendienzertifikat aus. Damit ist die Teilnahme am PROMOS-Programm erfolgreich abgeschlossen.

 

Informationen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Um die Chancengleichheit im Rahmen der Projektförderung sowohl für deutsche als auch für internationale Personen (Geförderte, Projektpersonal) mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu erhöhen, kann der DAAD die damit einhergehenden auslandsbedingten Mehrausgaben durch die Bewilligung von Beihilfen übernehmen.

Für die Übernahme dieser Mehrausgaben in einem Projekt ist pro Person und pro Mobilitätsmaßnahme ein Beihilfeantrag zu stellen. Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.

Antragsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung. Studierende, die diesen Antrag stellen möchten, sollten sich frühzeitig beraten lassen. Ausführliche Informationen zur Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie hier

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt!

Häufig gestellte Fragen / FAQ

1. In welcher Bewerbungsrunde muss ich mich für eine PROMOS-Förderung bewerben?

Im PROMOS-Programm gibt es zwei Ausschreibungsrunden. In der 1. Ausschreibungsrunde werden Aufenthalte zwischen Januar und Juni gefördert. In der 2. Ausschreibungsrunde werden Aufenthalte zwischen Juli und Dezember gefördert werden. Bitte bewerben Sie sich in der Runde, in der der größere Teil Ihres Aufenthaltes liegt (z.B. bei einem Aufenthalt von Mai bis Juli muss man sich in Runde 1 bewerben, bei einem Aufenthalt von Juni bis September in Runde 2.

 

2. Kann ich mich bewerben, wenn mein Auslandsaufenthalt bereits abgeschlossen ist

Nein, zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist darf der Auslandsaufenthalt noch nicht abgeschlossen sein.

 

3. Kann ich mich als internationale/r Studierende/r im PROMOS-Programm bewerben?

Ja, Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die an der JLU eingeschrieben sind, mit dem Ziel einen deutschen Abschluss zu erreichen, können sich ebenfalls für PROMOS bewerben. Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland allerdings ausgeschlossen, sofern sie in den letzten 5 Jahren dort gelebt haben. Als Heimatland gilt immer das Land, in dem der Studierende/Promovierende seit mindestens fünf Jahren den Lebensmittelpunkt hat.

 

4. Ist eine PROMOS-Bewerbung für ein Praktikum im EU-Ausland möglich?

Nein, es können nur Praktika (inklusive PJ) außerhalb der Erasmus+ Programmländer mit einer Dauer von mindestens 30 Tagen bis drei Monaten gefördert werden. Für Praktika innerhalb der Erasmus+ Programmländer informieren Sie sich gerne hier.

 

5. Werden Studiengebühren auch vom PROMOS-Stipendium übernommen?

Nein, Studiengebühren werden nicht durch das PROMOS-Programm übernommen. Wenn Sie an eine Partneruniversität der JLU gehen, werden Sie i.d.R. keine Studiengebühren zahlen müssen.

 

6. Muss man während des Praktikums an der Gastuniversität eingeschrieben sein?

Nein, dies ist keine Voraussetzung für eine PROMOS-Förderung, solange Sie über den gesamten Förderzeitraum an der JLU eingeschrieben sind. Bei Studienaufenthalten kommt es jedoch vor, dass die Gasthochschule Sie einschreibt.

 

7. Für welche Sprache muss ich den Sprachnachweis einreichen und welches Sprachniveau sollte er aufweisen?

Der Nachweis sollte die hauptsächliche Arbeits- und/oder Unterrichtssprache betreffen. Für den deutschsprachigen Teil der Schweiz muss kein Nachweis eingereicht werden. Der Test muss kein bestimmtes Niveau aufweisen, allerdings fließt das Ergebnis in die Bewertung Ihrer Bewerbung ein.

 

8. Können Aufenthalte gefördert werden, die durch andere, spezifische DAAD-Programme zur Förderung ausgeschrieben sind?

Unter Umständen. Sollte Ihr Aufenthalt in einem anderen DAAD-Stipendienprogramm förderfähig sein, wie z.B. "Lehramt.International" oder "Kurzstipendien für Praktika im Ausland", kann mit PROMOS zunächst nicht gefördert werden. Bitte informieren Sie sich, ob alternative DAAD-Programme für Sie infrage kommen und bewerben Sie sich zunächst (oder ggf. parallel) für das passende DAAD-Programm. Nur wenn Sie in dem entsprechenden DAAD-Programm eine Absage bekommen, ist Ihr Aufenthalt ggf. mit PROMOS förderfähig.

 

9. Können Konferenzteilnahmen mit PROMOS gefördert werden?

Nein, für die Förderung von Konferenzteilnahmen gibt es ein anderes DAAD-Programm. Bitte informieren Sie sich direkt beim DAAD.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an:

Meike Röhl & Selina Kruppert
Tel.: 0641-99 12136 / 12157

Sprechzeiten zu Studium und Praktikum im Ausland:

Mo. 10 bis 12 Uhr, nur telefonisch, ohne Termin

Mi. 10 bis 12 Uhr, Präsenz oder online, nur mit Terminvereinbarung
Do. 14 bis 16 Uhr, Präsenz oder online, nur mit Terminvereinbarung

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