Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Engemann-Stiftung
Wichtige Informationen zur Förderung durch die Engemann-Stiftung auf einen Blick
Die nächste Ausschreibung ist erst wieder für 2027 geplant, der Vorstand entscheidet hierüber Anfang 2027 (vorauss. Bewerbungsfrist 31.05., Förderbeginn ab 01.07.2027).
Über die Anträge 2026 hat der Vorstand Ende Juni 2026 entschieden, erfreulicherweise konnten alle vier eingereichten Anträge gefördert werden. Infomationen zu den Geförderten werden zeitnah veröffentlicht werden.
Stiftungszweck
Die Stiftung der Eheleute Dr. med. vet. Hans-Joachim und Gertrud Engemann wird erneut Erträgnisse für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses des Fachbereichs Veterinärmedizin zur Verfügung stellen können.
Mit den Mitteln der Engemann-Stiftung sollen vorrangig Postdoktorandinnen und Postdoktoranden gefördert werden, die eine Hochschullehrerinnen-/Hochschullehrer-Laufbahn anstreben und für deren Finanzierung keine Mittel aus anderen Quellen zur Verfügung stehen.
Daneben ist auch eine Graduiertenförderung zur Vorbereitung auf die Promotion (Dr. oder Ph. D.) möglich.
Bei allen Anträgen ist eine Stellungnahme der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors beizufügen.
Ein Hinweis zu Stipendien: Der Vorstand hat in seiner Sitzung Ende Oktober 2025 beschlossen, die bisherigen Stipendienbeträge anzuheben:
- Bei Postdocstipendien beläuft sich die monatliche Förderung auf nunmehr 2.500,- €.
- bei Graduiertenstipendien auf 1.600,- €.
Evtl. - im Rahmen von Stipendien - anfallende Sach- und Reisekosten sind nicht Bestandteil der oben genannten Beträge, sondern müssen bei Bedarf separat beantragt und begründet werden.
Ausschreibung der Förderung
Im Einzelnen werden folgende Förderungsmöglichkeiten ausgeschrieben (Details finden Sie unter den nachstehenden Hinweisen); es werden unter anderem mehrere Stipendien vergeben werden können:
- Gewährung von Stipendien für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden für die Dauer eines Jahres
- Gewährung von Graduiertenstipendien für die Dauer eines Jahres
- Zuschüsse zur Beschaffung von Geräten und Sachmitteln
- Zuschüsse zu Forschungsaufenthalten im Ausland
- Zuschüsse zu den Kosten für die Veröffentlichung von Promotions- und Habilitationsarbeiten
Hinweise zur Antragstellung auf eine Förderung
Einzureichende Unterlagen
- formloses Anschreiben an den Vorstand der Stiftung (max. 1 Seite)
- Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- ein ausgefülltes und unterzeichnetes Bewerbungsformular
- Scans relevanter Unterlagen wie z.B. Zeugnisse, Nachweis der Anmeldung zur Dissertation, Nachweis der Protomotion etc.
- eine kurz gefasste Darstellung des Forschungsprojektes/Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
- bei Stipendien: Zeitplan (max. 2 Seiten); eine Förderung von Stipendien ist ab dem 01.07.2026 vorgesehen.
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Bei allen Anträgen ist zudem eine Stellungnahme der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors beizufügen, auch bei evtl. Folgeanträgen auf Verlängerung von Stipendien. Die Betreuerin bzw. der Betreuer muss in der Stellungnahme auch den zeitlichen Umfang evtl. anfallender zusätzlicher Arbeiten wie Beteiligung an Lehre und Dienstleistungen benennen. In Anwendung der Satzung zur Vergabe von Graduiertenstipendien an der JLU kann die Stipendiatin oder der Stipendiat nach näherer Bestimmung der Betreuerin oder des Betreuers des Promotionsvorhabens im Umfang von bis zu acht Stunden in der Woche an zusätzlichen wissenschaftlichen Arbeiten beteiligt werden, die der wissenschaftlichen Weiterqualifikation dienlich sind.
Allgemeine Hinweise
Erläuterungen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten:
- Gewährung eines Stipendiums für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden für die Dauer eines Jahres: Der Förderungsbetrag beträgt monatlich 2.500,- €. Evtl. anfallende Sach- und Reisekosten müssen separat beantragt und begründet werden.
- Gewährung eines Graduiertenstipendiums für die Dauer eines Jahres: Der monatliche Förderungsbetrag beträgt monatlich 1.600,- €. Evtl. anfallende Sach- und Reisekosten müssen separat beantragt und begründet werden.
- Zuschüsse zur Beschaffung von Geräten und Sachmitteln: Für die Beschaffung von Geräten sind mindestens zwei Angebote einzuholen und gemeinsam mit dem Antrag vorzulegen. Die vorgesehene Verwendung von Sachmitteln ist zu erläutern.
- Zuschüsse zu Kosten bzw. Übernahme der Kosten für die Veröffentlichung von Promotions- und Habilitationsarbeiten: Dem Antrag sind mindestens zwei Angebote über die entstehenden Kosten der Veröffentlichung einzuholen. Der Vorstand der Engemann-Stiftung legt besonderen Wert darauf, dass alle Förderungsanträge möglichst so rechtzeitig gestellt werden, dass vor Veröffentlichung einer Promotions- oder Habilitationsschrift oder einer sonstigen Veröffentlichung über den Antrag entschieden werden kann, damit die mögliche Förderung bei der Veröffentlichung als Vermerk zum Andenken der Stifter berücksichtigt werden kann.
- Zuschüsse zu Forschungsaufenthalten im Ausland: Bei der Vorlage des Antrags sind nähere Angaben zum Auslandsaufenthalt unbedingt erforderlich (Begründung, voraussichtliche Kostenhöhe).
Weitere Hinweise:
- Über die Vergabe entscheidet der Vorstand der Engemann-Stiftung. Gleichermaßen entscheidet dieser über eventuelle Ausnahmen zu den genannten Förderungsmöglichkeiten sowie über Anträge auf eine Verlängerung von Stipendien um ein weiteres Jahr.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Engemann-Stiftung besteht nicht, evtl. durch die Bewerbung entstandene Auslagen können nicht ersetzt werden.
- Im Fall der Bewilligung eines Zuschusses besteht für die geförderte Person die Verpflichtung, innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes über den Fortgang der Arbeit zu berichten (Zwischenbericht sowie Abschlussbericht). Außerdem soll bei der Veröffentlichung geförderter Arbeiten die Förderung durch die Engemann-Stiftung Erwähnung finden.
- Kinderzulage: Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine Kinderzulage in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt. Für das erste Kind wird monatlich ein Betrag von 400,- EUR monatlich gezahlt, dieser Betrag erhöht sich um jeweils 100,- EUR für jedes weitere Kind. Die Kinderzulage wird ab dem Monat gewährt, in dem der Anspruch entsteht. Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) an den Stipendiaten oder die Stipendiatin werden auf das Stipendium angerechnet.
- Zusätzliche Erwerbstätigkeiten: Eine Förderung während einer das Promotionsvorhaben beeinträchtigenden Berufstätigkeit ist ausgeschlossen. Darunter zu verstehen sind Erwerbstätigkeiten, die mehr als 16 Stunden im Monat in Anspruch nehmen. Dies gilt nicht für Berufstätigkeiten, die dem Promotionsvorhaben förderlich sind, wie Lehraufträge oder Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss von nicht mehr als 42 Stunden pro Monat. Einkünfte aus den letztgenannten Tätigkeiten werden nicht auf das Stipendium angerechnet.
- Zusätzliche Einkünfte: Weitere Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (hierzu zählen auch Einnahmen aus Kapitalvermögen) werden auf das Stipendium angerechnet, soweit sie 15.350 € jährlich übersteigen. Der Betrag erhöht sich um 1.050 € pro Jahr für jedes Kind, für das Sie einen Familienzuschlag erhalten. Maßgeblich für die Berechnung des monatlichen Stipendiums ist der dreizehnte Teil der entsprechenden Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor der Bewilligung. Als Jahreseinkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nach Abzug der Einkommensteuer und Kirchensteuer
Adressierung des Antrags und Datenschutzhinweis
- Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, Anträge auf eine Förderung bis zum 31.05.2025 ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail an die Geschäftsführung des Vorstands, Frau Claudia.Schick zu senden.
- Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz: Die Verarbeitung von Daten durch die JLU Gießen erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, siehe Datenschutzerklärung.
Berichte an den Vorstand
- Ein Hinweis an Geförderte: Bitte beachten Sie die Anforderungen an Zwischenberichte.
Bewerbungsformular
Bewerbungsformular Engemann-Stiftung (docx)