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Personalmobilität in Europa

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Unter der Programmlinie Personalmobilität werden eigenständig organisierte Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (insbesondere von administrativem und technischem Personal) einer europäischen Partnerhochschule oder einem europäischen Unternehmen gefördert. Forschungsaufenthalte können nicht finanziert werden. Teilnahme für Hilfskräfte erst ab dem Status der Akademischen Hilfskraft (= Master-, Diplom-, Magisterabschluss oder Staatsexamen) möglich.


Es werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal eine Erasmus-Personalmobilität durchführen möchten.

 

Aktuelle Hinweise zu förderfähigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Sprachkursen

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Übereinkunft zu einer Weiterbildungsmaßnahme an einer europäischen Partnerhochschule oder einem europäischen Unternehmen erfolgt durch eine formlose Bestätigung oder ein Einladungsschreiben der Partnerhochschule bzw. des Unternehmens. Mögliche Partnerhochschulen, mit denen der Austausch gefördert werden kann, sind z.B. alle Erasmus-Partnerhochschulen der JLU Gießen, davon insbesondere die Hochschulen der Santander Gruppe; aber auch bestehende Kontakte außerhalb o.g. Auflistung können für diese Maßnahme genutzt werden.
  • Einreichung eines Arbeitsplans (mobility agreement training), der mit der Gasthochschule bzw. dem Unternehmen vereinbart wird - vollständig unterschrieben, auch als Kopie, Scan oder Fax.
  • Dienstreiseanzeige - unterschrieben und im Original
  • Mindestaufenthaltsdauer: 2 Tage

    Leistungen

    Leistungen

    Reisekosten

    Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung Stückkosten für die Fahrt gestaffelt nach Entfernung
    Distanz zu ermitteln durch EU-Online-Rechner

    Distanz (km) Stückkosten (Fahrt)
    100 - 499 180 €
    500 - 1999 275 €
    2000 - 2999 360 €
    3000 - 3999 530 €
    4000 - 7.999 820 €
    8000 und mehr 1.500 €

    Aufenthaltskosten:

    Tagespauschale je nach Zielland (bis 14 Tage gilt ein Tagessatz, ab dem 15. Tag gilt ein niedrigerer Tagessatz)

      Stückkosten/ Arbeits- oder Reisetag

    Ländergruppe 1                                                           

    (höhere Lebenshaltungskosten)

    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

     

    180 €

    Ländergruppe 2

    (mittlere Lebenshaltungskosten)

    Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

     

    160 €

    Ländergruppe 3

    (niedrigere Lebenshaltungskosten)

    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien,Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

    140 €
     

    Aufenthalt: Stückkosten pro Tag

    15. bis 60. Tag: 70% der Stückkosten pro Tag

    • Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.
    • Auszahlung der Förderung: Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase erhalten Sie von uns 80% der Gesamtfördersumme ausgezahlt, die restlichen 20% erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichen des Berichts und der Bestätigung.

      Wichtiger Hinweis: Da die Förderung personenbezogen ist, können wir keine JLU-internen Umbuchungen vornehmen. Deshalb lassen Sie sich die Kosten der Reise nicht durch Ihr Institut vorfinanzieren. Sollten Sie Schwierigkeiten bei einer persönlichen Vorfinanzierung haben, so melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns; in manchen Fällen ist beispielsweise die direkte Begleichung einer Flugrechnung durch uns möglich.

    Fristen und Bewerbungsprozess

    Fristen und Bewerbungsprozess

    Dauer: 2 Arbeitstage bis max. 2 Monate

    Einreichung aller benötigten Unterlagen:

    • Die Bearbeitung von vollständigen Bewerbungen erfolgt zur entsprechenden Frist
      • Die Fristen für Mobilitätsvorhaben sind:

        - Aufenthalte von Oktober – Dezember: bis 01. September
        - Aufenthalte von Januar – März: bis 01. Dezember
        - Aufenthalte von April – Juni: bis 01. März
        - Aufenthalte von Juli – September: bis 01. Juni

    Bewerbungen werden im EU-Bereich des Akademischen Auslandsamts eingereicht.
    Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt in Abhängigkeit von formalen und inhaltlichen Kriterien sowie der Mittelzusage des DAAD. In die Entscheidung ist eine Auswahlkommission eingebunden, der die Bewerbungen im Umlaufverfahren zugeleitet werden.

    Dokumente nach dem Aufenthalt:

    • Teilnahmebestätigung der Gastuniversität bzw. des Gastunternehmens- im Original
    • Reisekostenabrechnung inkl. aller Originalbelege
    • Durchführungsbericht

    Bei Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an Sigrid Jost oder Annika Weiser. Tel.: 0641 99 12131/-35, E-Mail: europa-aaa@admin.uni-giessen.de.

    Formulare

    Formulare

    Generelle Voraussetzung für STT-Reisen: mindestens 2 Arbeitstage bis maximal 2 Monate!

    Bewerbung:

    • Mobility Agreement Training (vor dem Aufenthalt muss ein Arbeitsplan erstellt werden, der die Vereinbarung über den Inhalt enthält. Dieses Arbeitsprogramm muss von der Heimathochschule, der empfangenden Einrichtung und dem/r Reisenden bestätigt werden).

      Seitens der JLU unterschreibt die oder der Vorgesetzte das Mobility Agreement.

    • Einladung/Zusage der Gasthochschule/Unternehmen
    • Reiseanzeige; von Vorgesetzter oder Vorgesetztem unterzeichnetes Exemplar an AAA

    Vor der Reise:

    • Grant Agreement - wird vom AAA per E-Mail zugeschickt, im Original mit Unterschrift ans AAA zurück

    Direkt nach der Reise

    • Online-Durchführungsbericht – den Link erhalten Sie nach der Reise direkt vom System der EU-Kommission