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Personalmobilität in Europa

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Unter der Programmlinie Personalmobilität werden eigenständig organisierte Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (insbesondere von administrativem und technischem Personal) an einer europäischen Partnerhochschule oder bei einem europäischen Unternehmen gefördert. Die Teilnahme an Konferenzen/Tagungen oder Forschungsaufenthalte können nicht finanziert werden. Die Teilnahme für Hilfskräfte ist erst ab dem Status der Akademischen Hilfskraft (= Master-, Diplom-, Magisterabschluss oder Staatsexamen) möglich.


Es werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal eine Erasmus-Personalmobilität durchführen möchten.

 

Aktuelle Beispiele für förderfähige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Sprachkurse

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Übereinkunft zu einer Weiterbildungsmaßnahme an einer europäischen Partnerhochschule oder einem europäischen Unternehmen erfolgt durch eine formlose Bestätigung oder ein Einladungsschreiben der Partnerhochschule bzw. des Unternehmens. Mögliche Partnerhochschulen, mit denen der Austausch gefördert werden kann, sind z.B. alle Erasmus+ Partnerhochschulen der JLU Gießen, davon insbesondere die Hochschulen der SGroup; aber auch bestehende Kontakte außerhalb o.g. Auflistung können für diese Maßnahme genutzt werden.
  • Einreichung eines Arbeitsplans (Mobility Agreement for Training), der mit der Gasthochschule bzw. dem Unternehmen vereinbart wird - vollständig unterschrieben, auch als Kopie, Scan oder Fax.
  • Dienstreiseanzeige - unterschrieben und im Original
    Gerne möchten wir Sie auf die Richtlinien der JLU für umweltfreundlichere Dienstreisen aufmerksam machen. Beachten Sie bitte, dass die Pauschalabgaben für Flugreisen nicht aus Erasmus+ Mitteln gezahlt werden können. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und sprechen es bei Bedarf mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab.
  • Mindestaufenthaltsdauer: 2 Tage

    Leistungen

    Leistungen

    Reisekosten

    Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung Stückkosten für die Fahrt gestaffelt nach Entfernung
    Distanz zu ermitteln durch EU-Online-Rechner

    Distanz (km) Standardreise Green Travel (nachhaltiges Reisen)
    100 - 499 211 € 285 €
    500 - 1999 309 € 417 €
    2000 - 2999 395 € 535 €
    3000 - 3999 580 € 785 €
    4000 - 7.999 1.188 € 1.188 €
    8000 und mehr 1.735 € 1.735 €

    Aufenthaltskosten

    Tagespauschale je nach Zielland (bis 14 Tage gilt ein Tagessatz, ab dem 15. Tag gilt ein niedrigerer Tagessatz)

      Stückkosten/Arbeits- oder Reisetag

    Ländergruppe 1                                                           

    (höhere Lebenshaltungskosten)

    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,
    Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

     

    180 €

    Ländergruppe 2

    (mittlere Lebenshaltungskosten)

    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien,
    Spanien, Tschechien, Zypern

     

    160 €

    Ländergruppe 3

    (niedrigere Lebenshaltungskosten)

    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

    140 €
     

    Aufenthalt: Stückkosten pro Tag

    15. bis 60. Tag: 70% der Stückkosten pro Tag

    • Das Akademische Auslandsamt behält sich vor, Aufenthaltskosten nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von 1 Woche auszuzahlen.
    • Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.
    • Auszahlung der Förderung: Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase erhalten Sie von uns 80% der Gesamtfördersumme ausgezahlt, die restlichen 20% erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichen des Berichts und der Bestätigung.

      Wichtiger Hinweis: Da die Förderung personenbezogen ist, können wir keine JLU-internen Umbuchungen vornehmen. Deshalb lassen Sie sich die Kosten der Reise nicht durch Ihr Institut vorfinanzieren. Sollten Sie Schwierigkeiten bei einer persönlichen Vorfinanzierung haben, so melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns; in manchen Fällen ist beispielsweise die direkte Begleichung einer Flugrechnung durch uns möglich.

    • Teilnehmende mit einer Behinderung (mind. GdB 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht, und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen und darüber zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Bitte kommen Sie hierfür mindestens 6 Monate vor dem geplanten Aufenthalt auf uns zu.

    • Außergewöhnliche Kosten für teures Reisen

      Erasmus+ Geförderte, die ein Anrecht auf die Finanzierung von Reisekosten haben, können außergewöhnliche Kosten für teures Reisen beantragen, sofern die Reisekostenpauschale nachweislich nicht min. 70 % der Reisekosten deckt. In einem solchen Fall können sie bei uns mittels  Antragsformular + Rechnung beantragen, dass wir statt der Reisekostenpauschale 80 % der tatsächlichen Reisekosten erstatten.

       

    Fristen und Bewerbungsprozess

    Fristen und Bewerbungsprozess

    Dauer: 2 Arbeitstage bis max. 2 Monate

    Einreichung aller benötigten Unterlagen:

    • Die Bearbeitung von vollständigen Bewerbungen erfolgt zur entsprechenden Frist.
      • Nächste Bewerbungsfrist:
        - Aufenthalte von Juli - September 2026: 1. Juni 2026

      • Darauffolgende Bewerbungsfristen: 
        - Aufenthalte von Oktober – Dezember: 1. August
        - Aufenthalte von Januar – März: 1. November
        - Aufenthalte von April – Juni: 1. Februar
        - Aufenthalte von Juli – September: 1. Mai

    Bewerbungen werden im Erasmus+ Bereich des Akademischen Auslandsamts eingereicht. 
    Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt in Abhängigkeit von formalen und inhaltlichen Kriterien sowie der Mittelzusage des DAAD. In die Entscheidung ist eine Auswahlkommission eingebunden, der die Bewerbungen im Umlaufverfahren zugeleitet werden.

    Bei Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an Sigrid Jost oder Annika Weiser. Tel.: 0641 99 12131/-35, E-Mail: europa-aaa@admin.uni-giessen.de.

    Formulare

    Formulare

    Generelle Voraussetzung für STT-Reisen: mindestens 2 Arbeitstage bis maximal 2 Monate!

    Bewerbung (fristgerecht):

    • Online-Bewerbung
    • Mobility Agreement for Training (Vor dem Aufenthalt muss ein Arbeitsplan erstellt werden, der die Vereinbarung über den Inhalt enthält. Dieses Arbeitsprogramm muss von der Heimathochschule, der empfangenden Einrichtung und der oder dem Reisenden bestätigt werden). Seitens der JLU unterschreibt die oder der Vorgesetzte das Mobility Agreement.
    • Einladung/Zusage der Gasteinrichtung auch per E-Mail möglich
    • Reiseanzeige (falls für die Reise erforderlich) vollständig genehmigt und falls vorhanden im Original, andernfalls per E-Mail
    • Falls zutreffend, ehrenwörtliche Erklärung (erhöhter Reisekostenzuschuss für umweltfreundliches Reisen) – als Scan

      Vor der Reise:

      • Grant Agreement wird vom AAA per E-Mail zugeschickt, gescannt mit Unterschrift ans AAA zurück

      Direkt nach der Reise:

      • EU Survey (Teilnehmendenbericht) den Link erhalten Sie nach der Reise per E-Mail direkt vom System der EU-Kommission
      • Bestätigung der Gasteinrichtung die Vorlage erhalten Sie vom AAA
      • Reisekostenabrechnung und zugehörige Original-Belege