Prüfungsordnungen
Die Allgemeinen Bestimmungen (AllB) sind unmittelbar geltender Teil des Studien- und Prüfungsrechts für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Justus-Liebig-Universität. Es ist deshalb wichtig, dass Sie die AllB lesen und die dort aufgeführten Regelungen zur Kenntnis nehmen.
Für jeden unserer Studiengänge gibt es eine eigene Spezielle Ordnung. Zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen bildet die Spezielle Ordnung die prüfungsrechtliche Grundlage für Ihr Studium. Bitte lesen Sie die Spezielle Ordnung für Ihren Studiengang gewissenhaft durch.
- Spezielle Ordnung Bachelor Wirtschaftswissenschaften (Wiwi)
- Spezielle Ordnung Bachelor Betriebswirtschaftslehre (BWL) tba
- Spezielle Ordnung Master Betriebswirtschaftslehre (BWL)
- Spezielle Ordnung Master Accounting, Finance & Sustainability (AFS)
- Spezielle Ordnung Master Volkswirtschaftslehre (VWL)
- Spezielle Ordnung Master Economics of Global Risk (EGR) tba
Sie finden die aufbereiteten Informationen aus den Prüfungsordnungen auch auf der Homepage des Fachbereichs. Prüfungsrechtlich bindend sind allerdings nur die Prüfungsordnungen.
Studierende anderer Fachbereiche, die an Prüfungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften teilnehmen möchten müssen sich an die Regelungen der Nebenfachordnung halten. Beachten Sie bitte insbesondere die folgenden Punkte:
- Auch Studierende anderer Fachbereiche müssen sich während der Anmeldefrist zu den gewünschten Prüfungen anmelden. Falls die Anmeldung über FlexNow nicht möglich ist, dann melden Sie sich unbedingt während der Anmeldefrist per E-Mail beim Prüfungsamt FB 02.
- Die Klausurtermine und Anmeldefristen finden Sie im Klausurplan und im Fristenverzeichnis.
Ab dem Wintersemester 2024/25 bietet der Fachbereich den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre an. Lesen Sie unbedingt die Informationen zum Bachelor BWL durch. Im folgenden sind einige Informationen für Studierende aufgelistet, die vom Bachelor Wirtschaftswissenschaften zum Bachelor BWL wechseln möchten.
- Sie müssen sich für den Bachelorstudiengang BWL bewerben und immatrikulieren.
- Sie müssen sich nicht in ein höheres Fachsemester einschreiben. Sie können sich für das erste Fachsemester in den Bachelor BWL einschreiben und trotzdem Ihre Module aus dem Bachelor WiWi anerkennen lassen. Wenn Sie Bafög beziehen, dann empfehlen wir vor dem Wechsel eine Beratung durch das Studierendenwerk/Bafög-Amt.
- Sie können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt wechseln. Beachten Sie aber bitte, dass der Bachelor BWL aktuell zulassungsfrei ist. Dies kann für die Zukunft nicht garantiert werden.
- Auch Studierende, die den Bachelor Wirtschaftswissenschaften endgültig nicht bestanden haben, können sich in den Bachelor BWL einschreiben und haben dort dann wieder alle Prüfungsversuche.
- Sie können auch im Bachelor Wirtschaftswissenschaften und Bachelor BWL eingeschrieben sein und einen Doppelabschluss machen. Die Module können gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung anerkannt werden.
- Die Thesis kann nicht anerkannt werden.
- Fehlversuche werden nicht übertragen.
- Die Anerkennung ist freiwillig. Sie müssen die Module aus dem Bachelor WiWi nicht anerkennen lassen.
- Sie dürfen alle Module des Bachelor BWL belegen. Dies gilt auch für Module, die Sie bereits im Bachelor WiWi bestanden haben.
- Die Anerkennung von Modulen ist nur möglich, wenn Sie noch keinen Prüfungsversuch für das Modul unternommen haben. Beispiel: Sie haben das Modul Marketing im Bachelor WiWi mit 8 Punkten bestanden. Sie wechseln in den Bachelor BWL und schreiben Marketing dort nochmal, weil Sie mit den 8 Punkten nicht zufrieden sind. Nun erreichen Sie bei dem erneuten Prüfungsversuch im Bachelor BWL aber nur 6 Punkte oder fallen sogar durch. Eine Anerkennung des Moduls aus dem Bachelor WiWi mit 8 Punkten ist nun nicht mehr möglich.
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Wenn Sie Module aus dem Bachelor WiWi im Bachelor BWL anerkennen lassen wollen, dann füllen Sie bitte das
Onlineformular
aus. Stellen Sie keinen weiteren Antrag auf Anerkennung! Bei der Antragsstellung laden Sie einen Leistungsnachweis hoch. Tragen Sie in dem Leistungsnachweis bitte ein, in welchem Studienbereich (Major, Minor, Profil-Minor, freiwillige Zusatzleistungen) ein Modul anerkannt werden soll. Beachten Sie dabei bitte die folgenden Punkte:
- Benennen Sie den Leistungsnachweis nach dem Schema Ihre Matrikelnummer_LN_Wechsel.
- Beispiel: 1234567_LN_Wechsel
- Sie müssen die Datei vor dem Hochladen benennen. Sie können den Dateinamen nach dem Hochladen nicht mehr ändern.
- Laden Sie Ihren Leistungsnachweis als eine PDF-Datei hoch (nicht mehrere).
- Beispiel für einzureichenden Leistungsnachweis für die Anerkennung
- Die Anerkennung wird eine längere Bearbeitungszeit haben und voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2024 bis zum Beginn 2025 erfolgen können.
Anerkennung in der Orientierungsphase Bachelor BWL
Anerkennung im Bachelor BWL als ... | Modul im Bachelor WiWi |
Einführung in die BWL | - |
Strategy & Leadership | Management I |
Innovation & Marketing | Management II |
Accounting | Accounting |
Finance | Finance |
Einführung in das Steuerrecht | Einführung in das Steuerrecht |
Einführung in die angewandte Wirtschaftsinformatik | Einführung in die angewandte Wirtschaftsinformatik |
Einführung in die Mikroökonomie | Mikroökonomie I |
Einführung in die Makroökonomie | Makroökonomie I |
Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (3 CP, V1 von Quantitative Methoden I)
UND Vertiefende Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (3 CP, Modul Schwerpunktphase) |
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler |
Grundlagen der deskriptiven Statistik (3 CP, V2 von Quantitative Methoden I)
UND Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung (3 CP, V1 von Quantitative Methoden II) |
Formale Grundlagen der Statistik |
Grundlagen der bivariaten Statistik und der statistischen Inferenz (3 CP, V2 von Quantitative Methoden II)
UND Anerkanntes Methoden-Modul (3 CP, Schwerpunktphase) |
Empirische Wirtschaftsforschung und Ökonometrie
ODER Data Science for Management ODER Angewandte Statistik in den Wirtschaftswissenschaften |
Hinweise:
- Wenn Sie Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler und Formale Grundlagen der Statistik abgeschlossen haben, dann müssen Sie im Bachelor BWL noch die Veranstaltung Grundlagen der bivariaten Statistik und der statistischen Inferenz (3 CP, V2 von Quantitative Methoden II) belegen oder die Veranstaltung durch ein passendes Modul der Schwerpunktphase ersetzen.
- Zu dem Modul Einführung in die BWL gibt es kein gleichwertiges Modul im Bachelor WiWi. Sie müssen es für den Abschluss der Orientierungsphase belegen.
Anerkennung in der Schwerpunktphase Bachelor BWL
In der folgenden Tabelle werden nur die Module aufgelistet, bei denen sich der Name geändert hat. Alle anderen Module können entsprechend der Regelungen für den Bachelor BWL anerkannt werden.
Anerkennung im Bachelor BWL als ... | Modul im Bachelor WiWi | Hinweis |
VWL-Modul: Mikroökonomie II (Schwerpunktphase) | Mikroökonomie II |
Mikroökonomie II ist im Bachelor BWL kein Pflichtmodul. Im Bachelor BWL kann Mikroökonomie II in der Schwerpunktphase als VWL-Modul anerkannt werden. Das Modul Mikroökonomie II wird letztmalig im SoSe 2024 angeboten. Es wird auch im Bachelor WiWi ersetzt und ist nicht mehr im Modulhandbuch aufgeführt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Übergangsregelung . |
Makroökonomie | Makroökonomie II | |
International Economics | International Trade |
Der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften wird zum Wintersemester 2024/25 noveliert. Die Änderungen gelten ab dem WS 2024/25 für alle Studierenden, mit Studienbeginn im WS 2018/19 oder später. Einige der umgesetzten Änderungen beinhalten eine Übergangsregelung für alle Studierenden, die bereits vor dem Inkrafttreten der Novelle immatrikuliert waren. Im Folgenden werden die wichtigsten inhaltlichen Änderungen aufgelistet.
Mikroökonomie II wird in der Orientierungsphase durch Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen ersetzt
Für Studierende, die vor dem WS 24/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und Mikroökonomie II bereits bestanden haben, bleibt die Zusammensetzung der Orientierungsphase unverändert. Das Modul Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen muss nicht für den Abschluss der Orientierungsphase belegt werden. Stattdessen kann das Modul weiterhin im Rahmen der Schwerpunktphase als Wahlpflichtmodul belegt werden.
Für Studierende, die vor dem WS 24/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und Mikroökonomie II noch nicht bestanden haben, entfällt die Pflicht Mikroökonomie II abzuschließen. Sie belegen stattdessen das Modul Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen und haben hierfür drei Prüfungsversuche. Bereits unternommen Prüfungsversuche im Modul Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen reduzieren die Anzahl der Prüfungsversuche entsprechend.
Für Studierende, die aktuell (SoSe 2024) im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben sind und Mikroökonomie II noch nicht bestanden haben, sind nicht verpflichtet das Modul im SoSe 2024 zu schreiben. Diese Studierenden können auch warten und Mikroökonomie II ab dem WS 2024/25 durch Wirtschaftspolitik und öffentliche Finanzen ersetzen.
Für Studierende, die aktuell (SoSe 2024) im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben sind und Mikroökonomie II im SoSe 2024 endgültig nicht bestehen, haben den Studiengang endgültig nicht bestanden.
Accounting, Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler und Formale Grundlagen der Statistik: Aufteilung in 2 Veranstaltungen
In den genannten Veranstaltungen wird es künftig je zwei Veranstaltungen mit getrennten Klausuren geben. Es müssen immer beide Prüfungen bestanden werden, um das Modul abzuschließen. Die Prüfungen können in verschiedenen Semstern geschrieben werden.
Accounting: Buchführung (3 CP) + Kostenrechnung (3 CP)
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler: Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (3 CP) + Vertiefende Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (3 CP)
Formale Grundlagen der Statistik: Grundlagen der deskriptiven Statistik (3 CP) + Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung (3 CP)
Quantitative Methoden I (B.Sc. BWL) |
Quantitative Methoden II (B.Sc. BWL) |
Methodenmodul, 3 CP (B.Sc. BWL) |
|
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (B.Sc. Wiwi) | Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Angebot im SoSe und WS) | Vertiefende Grundlagen der Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler (Angebot nur im WS) | |
Formale Grundlagen der Statistik (B.Sc. Wiwi) |
Grundlagen der deskriptiven Statistik (Angebot im WS und SoSe) | Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung (Angebot nur im SoSe) | |
Methodenmodul, 3 CP (B.Sc. Wiwi) |
Grundlagen der bivariaten Statistik und der statistischen Inferenz (Angebot nur im SoSe) |
Änderung beim Praktikum: Anzahl der Praktika von 1x6 CP auf 2x6 CP bzw. 1x12 CP erhöht und Anrechenbarkeit gleichwertiger beruflicher Tätigkeiten
Ab dem WS 2024/25 ist es möglich zwei 6 CP Praktika zu belegen. Alternativ können Sie auch ein 12 CP Praktikum belegen. Es können insgesamt maximal 12 CP aus Praktikumsmodulen erbracht werden. Für ein 6 CP Praktikum muss das Praktikum mindestens 8 Wochen (Vollzeit, 35 Stunden pro Woche) bei einem 12 CP Praktikum mindestens 16 Wochen (Vollzeit, 35 Stunden pro Woche) lang sein. Das Praktikum muss in einem zum zukünftigen Berufsfeld passenden Unternehmen/Institution und Bereich absolviert werden.
Gleichwertige berufliche Tätigkeiten (z. B. Werkstudententätigkeit) können für das Praktikum anerkannt werden.
Der einzureichende Praktikumsbericht wird auf 1-2 Seiten verkürzt.
Eine Genehmigung des Praktikums vor Beginn des Praktikums ist nicht mehr nötig.
Änderung bei Projekt-Modulen: Anzahl auf zwei erhöht und Einbringbarkeit in den Wiwi-Minor
Sie können zukünftig zwei unbenotete Projektmodule belegen. Die Projektmodule können in den Wiwi- und Profil-Minor eingebracht werden.
Unbenote Leistungen anderer Fachbereiche (z. B. Sitzscheine des FB 01) können nicht mehr belegt werden
Studierende, die vor dem WS 2024/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und bereits unbenotete Leistungen anderer Fachbereiche (Sitzscheine) haben, können diese weiterhin einbringen. Auch im WS 24/25 erworbene Sitzscheine können von diesen Studierenden noch eingebracht werden.
Veranstaltungen des ZfbK können nur noch im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen belegt werden
Studierende, die vor dem WS 2024/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und bereits Veranstaltungen des ZfbK belegt haben, können diese weiterhin einbringen. Auch im WS 2024/25 belegte Veranstaltungen des ZfbK können von diesen Studierenden noch eingebracht werden.
Ausgenommen sind Englischkurse des ZfbK. Diese können weiterhin im Rahmen des Profil-Minors belegt werden. Reichen Sie die Scheine des ZfbK bitte per E-Mail beim Prüfungsamt ein.
Vereinfachung der Regelungen für den Profil-Minor: keine Mindestmenge an BWL/VWL/Methoden-Modulen mehr
Im Profil-Minor können benotete Module anderer Fachbereiche und Querschnittsmodule des FB 02 im Umfang von bis zu 30 CP belegt werden. Natürlich dürfen auch weiterhin BWL-, VWL-, BWL/VWL- oder Methoden-Module im Rahmen des Profil-Minors belegt werden. Es gibt allerdings keine Mindestmenge mehr.
Änderung der Zuordnung von Datenanalyse mit R, Einführung in LaTex & R, Empirische Wirtschaftsforschung und Ökonometrie und Programmieren mit Matlab von BWL/VWL-Modulen zu Methodenmodulen
Studierende, die vor dem WS 2024/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und bis einschließlich Sommersemester 2024 einen Prüfungsversuch in einem der Module unternommen haben, können selbst entscheiden ob das jeweilige Modul als BWL/VWL-Modul oder Methodenmodul gezählt werden soll.
Änderung der Zuordnung von IT-Systeme von Methodenmodul zu BWL-Modul
Studierende, die vor dem WS 2024/25 im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben waren und bis einschließlich Sommersemester 2024 einen Prüfungsversuch im Modul IT-Systeme unternommen haben, können selbst entscheiden ob das Modul als BWL-Modul oder Methodenmodul gezählt werden soll.
Die Masterstudiengänge BWL und VWL werden zum Wintersemester 2024/25 noveliert. Die Änderungen gelten ab dem WS 2024/25 für alle Studierenden, mit Studienbeginn im WS 2018/19 oder später. Einige der umgesetzten Änderungen beinhalten eine Übergangsregelung für alle Studierenden, die bereits vor dem Inkrafttreten der Novelle immatrikuliert waren. Im folgenden werden die wichtigsten inhaltlichen Änderungen aufgelistet.
Unbenotete Leistungen anderer Fachbereiche (Sitzscheine) und Bachelormodule aus dem Ausland können nicht mehr belegt werden
Studierende, die vor dem WS 24/25 im Masterstudiengang BWL oder VWL eingeschrieben waren und bereits Sitzscheine oder Bachelormodule aus dem Ausland haben, können diese weiterhin einbringen. Auch im WS 24/25 erworbene Sitzscheine oder Bachelormodule aus dem Ausland können von diesen Studierenden noch eingebracht werden.
Praktikum (6 CP)
Ab dem WS 2024/25 kann im Master BWL und VWL ein Praktikum im Umfang von 6 CP belegt werden. Das Praktikum kann nur im Minor belegt werden.
Prjektmodule: Anzahl auf zwei 6 CP Projektmodule erhöht
Ab dem WS 2024/25 können zwei Projektmodule im Umfang von je 6 CP belegt werden. projektmodule können nur im Minor belegt werden.
Beschränkung der unbenoteten CP auf 12 CP entfällt
Ab dem WS 2024/25 dürfen unbenotete Module im Umfang von mehr als 12 CP belegt werden. Es können aber nur die unbenoteten Module des Fachbereichs belegt werden.
Beispiel für die Belegung des Minors unter Beachtung der geänderten Regelungen
Im Rahmen des Minors müssen mindestens 18 CP aus Modulen des Fachbereichs 02 mit den Modulcodes 02-BWL:MSc…, 02-VWL:MSc… und 02-Q:MSc-Proj erbracht werden. Die verbleibenden 12 CP können durch benotete Module nicht-wirtschaftswissenschaftlicher Masterstudiengängen oder durch andere Querschnittsmodule des Fachbereichs 02 mit den Modulcodes 02-Q:MSc… erbracht werden.
Sie könnten im Minor somit die folgenden Module belegen:
- BWL-Modul (z. B. Risikomanagement)
- Wirtschaftswissenschaftliches Projekt 1 (Querschnittsmodul, 6 CP, unbenotet)
- Wirtschaftswissenschaftliches Projekt 2 (Querschnittsmodul, 6 CP, unbenotet)
- Praktikum BWL/VWL (Querschnittsmodul, 6 CP, unbenotet)
- Querschnittsmodul (z. B. Business Ethics)
Hinweis zur Auswahl der Module:
Im gesamten Masterstudiengang „Betriebswirtschaftslehre“ müssen mindestens 60 CP aus betriebswirtschaftlichen Master-Modulen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften mit dem Modulcode 02-BWL:MSc… oder 02-BWL/VWL:MSc… erbracht werden, um den Master of Science (M.Sc) in Betriebswirtschaftslehre zu erlangen. Im gesamten Masterstudiengang „Volkswirtschaftslehre“ müssen mindestens 60 CP aus volkswirtschaftlichen Master-Modulen des Fachbereichs mit dem Modulcode 02-VWL:MSc… oder 02-BWL/VWL:MSc… aus Modulen des FB 09, welche als Wahlpflichtmodule im Major Economics of Global Risk belegt werden können, erworben werden, um den Master of Science (M.Sc.)in Volkswirtschaftslehre zu erlangen.
Die Masterthesis zählt nicht zu den 60-CP BWL- bzw. VWL-Modulen.
Der Masterstudiengang Accounting, Finance & Sustainability wird zum Wintersemester 2024/25 noveliert. Die Änderungen gelten ab dem WS 2024/25 für alle Studierenden des Studiengangs. Einige der umgesetzten Änderungen beinhalten eine Übergangsregelung für alle Studierenden, die bereits vor dem Inkrafttreten der Novelle immatrikuliert waren. Im folgenden werden die wichtigsten inhaltlichen Änderungen aufgelistet.
Thesis kann bei nicht AFS-Professur geschreiben werden
Studierende dürfen ab dem WS 24/25 ihre Masterthesis bei einer anderen Professur als den AFS-Professuren schreiben. Es wird aber weiterhin ein Betreuungsplatz bei einer der AFS-Professuren garantiert, wenn keine Betreuung durch eine der andren Professuren gewünscht ist.
Unbenotete Leistungen anderer Fachbereiche (Sitzscheine) können nicht mehr belegt werden
Studierende, die vor dem WS 24/25 im Masterstudiengang AFS eingeschrieben waren und bereits Sitzscheine haben, können diese weiterhin einbringen. Auch im WS 24/25 erworbene Sitzscheine können von diesen Studierenden noch eingebracht werden.
Beschränkung der unbenoteten CP im Minor entfällt
Ab dem WS 2024/25 dürfen unbenotete Module im Minor im Umfang von mehr als 12 CP belegt werden. Es können aber nur die unbenoteten Module des Fachbereichs belegt werden. Die unbenoteten Module Studienprojekt 1 (AFS) und Studienprojekt 2 (AFS) können weiterhin im Major belegt werden.
Beispiel für die Belegung des Minors unter Beachtung der geänderten Regelungen
Im Rahmen des Minors müssen mindestens 18 CP aus Modulen des Fachbereichs 02 mit den Modulcodes 02-AFS:MSc…, 02-BWL:MSc…, 02-VWL:MSc… und 02-Q:MSc-Proj erbracht werden. Die verbleibenden 12 CP können durch benotete Module nicht-wirtschaftswissenschaftlicher Masterstudiengängen oder durch andere Querschnittsmodule des Fachbereichs 02 mit den Modulcodes 02-Q:MSc… erbracht werden.
Sie könnten im Minor somit die folgenden Module belegen:
- BWL-Modul (z. B. Digital Business)
- VWL-Modul (z. B. Financial Markets and International Macroeconomics)
- Wirtschaftswissenschaftliches Projekt 1 (Querschnittsmodul, 6 CP, unbenotet)
- Praktikum AFS (Querschnittsmodul, 12 CP, unbenotet)
Hinweis zur Auswahl der Module:
Im gesamten Masterstudiengang müssen Module im Umfang von mindestens 18 CP aus dem Bereich Finance belegt werden. Hierzu zählen alle Module mit den Modulcodes 02-BWL:MSc-F… sowie Seminare (Modulcode 02-AFS:MSc-Seminar…) und Studienprojekte (Modulcode 02-AFS:MSc-Proj…), welche an der Professur für Banking und Finance oder der Professur für Finanzdienstleistungen belegt wurden.
Die Masterthesis zählt nicht zu den 18-CP Finance- bzw. Accounting-Modulen.
Die Corona-Satzung ist am 23.06.2023 außer Kraft getreten. Trotzdem sind einige Regelungen für immatrikulierte Studierende weiter relevant.
Verlängerung der Abschlussfristen (§ 6 Corona-Satzung)
Sieht eine Spezielle Ordnung der JLU vor, dass bestimmte Module bis zum Ende bestimmter Fachsemester abgeschlossen sein müssen, so wird diese Frist für alle Studierenden, die in einem der Semester von Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2022/23 im entsprechenden Studiengang immatrikuliert waren, um ein Semester verlängert und für diejenigen die in mehr als in einem der vorgenannten Semester immatrikuliert waren um zwei Semester verlängert.
Fall 1: Sie waren in einem der folgenden Semester in einem Studiengang immatrilkuliert:
- SoSe 2020, WS 2020/21, SoSe 2021, WS 2021/22, SoSe 2022, WS 2022/23
Ihre maximale Studienzeit verlängert sich um ein Semester.
Fall 2: Sie waren in mindestens zwei der folgenden Semester in einem Studiengang immatrilkuliert:
- SoSe 2020, WS 2020/21, SoSe 2021, WS 2021/22, SoSe 2022, WS 2022/23
Ihre maximale Studienzeit verlängert sich um zwei Semester.
Studiengang | Maximale Studienzeit ohne Verlängerung | Plus 1 Semester | Plus 2 Semester |
Bachelor Wiwi | 12 | 13 | 14 |
Master BWL (120 CP) | 8 | 9 | 10 |
Master VWL (120 CP) | 8 | 9 | 10 |
Master BWL (60 CP) | 4 | 5 | 5 |
Master VWL (60 CP) | 4 | 5 | 5 |
Freiversuche (§ 4 Abs. 4)
In Abweichung von § 3 Abs. 1 S. 1 der Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich gilt eine im Zeitraum von Wintersemester 2020/2021 bis Wintersemester 2022/23 abgelegte und nicht bestandene oder aufgrund Versäumnisses nicht bestandene Prüfungsleistung einmalig als nicht unternommen, sofern nicht ein Täuschungsversuch der Grund für das Nichtbestehen der Prüfungsleistung war.