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IfP von A bis Z (Wegweiser)

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Willkommen und Hinweis zur Nutzung

Herzlich willkommen auf der Seite IfP von A bis Z!

Das Angebot IfP von A bis Z soll als Institutionenwegweiser für Studierende wie Beschäftigte am Institut für Politikwissenschaft gleichermaßen die zentrale digitale Anlaufstelle sein auf der Suche nach Erläuterungen von Begriffen und Abkürzungen, Links, Dokumenten, Formularen und Zuständigkeiten.

In der linken Menüspalte der Webseite finden Sie ein alphabetisch sortiertes Glossar - über die Tastenkambination STRG + F können Sie das Glossar mittels der Suchfunktion Ihres Browsers durchsuchen.
Die einzelnen Einträge können Sie bei Bedarf auch verlinken und untereinander teilen.

Ergänzungen, Aktualisierungen, Hinweise auf Fehler und allgemeines Feedback richten Sie bitte an

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Ausflexen

Ausflexen meint das Abmelden von Lehrveranstaltungen und Prüfungen in >FlexNow.

 

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Akademisches Auslandsamt (AAA)

Das Akademische Auslandsamt (AAA) der JLU steht für jegliche internationale Fragen zur Verfügung:
https://www.uni-giessen.de/internationales
Zudem besitzt der Fachbereich 03 sein eigenes >International Office.

 

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Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften (APG)

Das Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften (APG) ist das zuständige >Prüfungsamt für alle geisteswissenschaftlichen Studiengänge an der JLU (ausgenommen Lehrämter). Auf der Webseite des APG finden Sie alle relevanten prüfungsrechtlichen Informationen, die für Sie zuständigen Ansprechpartner:innen sowie zahlreiche Dokumente; beispielswiese zur >Prüfungsunfähigkeit und zur >Thesis.

Ansprechpartnerin: Sandra Schmalz

 

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Allgemeine Bestimmungen

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Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der AStA ist das ausführende Organ der Verfassten Studierendenschaft. Jede:r Studierende der JLU ist automatisch Mitglied der verfassten Studierendenschaft und kann über die alljährlichen Hochschulwahlen die Zusammensetzung des >Studierendenparlaments (StuPa) mitbestimmen, aus dem schließlich der AStA und seine Mitglieder hervorgehen. Die Mitglieder des AStA (Referent:innen) arbeiten in verschiedenen Bereichen (Referaten).
Der AStA verhandelt im Sinne der Studierenden beispielsweise das >Semesterticket und ähnliche Vergünstigen, bietet eine kostenfreie Rechts- und psychologische Beratung für Studierende an und organisiert thematische Veranstaltungen.

Weitere Infos: https://www.asta-giessen.de/ 

 

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Anträge, Anzeigen und Formulare

Die Formulare für die gängigsten Anträge (z.B. Urlaubsantrag) oder Anzeigen (z. B. (Dienst-)Reiseanzeige) finden sich - inklusive aktueller Ausfüllhinweise - im Verwaltungswegweiser des >Dekanats des >Fachbereichs 03.

 

Die dort verlinkten Formulare finden Sie auch hier:

 

Einige Formulare für sehr spezielle Anliegen finden sich auf den Seiten der jeweiligen Dezernate der Universitätsverwaltung. Siehe insbesondere die Formular-Übersicht des Dezernats C (Personal) - nur im Intranet der JLU abrufbar! 

 

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Arbeitsschutz

Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu ergreifen. Dies erfolgt anhand einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, die je nach Betriebsart und Tätigkeitsart verschiedene Gefährdungsfaktoren identifizieren kann (z.B. gesundheitsschädliche Substanzen in einem Labor oder nicht ausreichend ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz in einem Büro). Regelmäßige Begehungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit dienen der Vorbeugung.

An der JLU stehen als Ansprechpartner für Kontrolle und Beratung rund um das Thema Arbeitsschutz die Kolleg:innen in Abteilung B3.2 (Arbeitssicherheit) des Dezernats B zur Verfügung.

 

Siehe auch

 

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Arbeits- und Wegeunfall

Unfallmeldung
Das Meldeverfahren ist bei Arbeits- und Wegeunfällen aus versicherungstechnischer Sicht von großer Bedeutung.

  • Das Ablaufschema bei Arbeits- und Wegeunfällen finden Sie hier.
  • Alle Details zur Unfallmeldung finden Sie hier.

Durchgangsärzt:innen
Bei Arbeitsunfällen, die einen Arztbesuch erfordern, ist darauf zu achten, dass grundsätzlich nur die zugelassenen Krankenhäuser und Durchgangsärzt:innen zur Behandlung aufgesucht werden dürfen. In Ausnahmefällen (z.B. bei Wegeunfall) kann jedoch auch auf andere Ärzte zurückgegriffen werden. Auch diese Liste sollte an geeigneter Stelle dauerhaft ausgehängt werden.

  • Die aktuelle Liste der Durchgangsärzt:innen und Krankenhäuser in Gießen finden Sie hier.

 

Siehe außerdem

 

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Arbeitsunfähigkeitsanzeige

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Ärztliches Attest/ Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (PUB)

Wer an einer >Prüfung, die im Verantwortungsbereich der JLU liegt, aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann, muss sich auf jeden Fall vor der Prüfung beim zuständigen >Prüfungsamt krankmelden (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung). Dies gilt, wenn Sie einen Prüfungstermin (z. B. Klausur, mündliche Prüfung) nicht wahrnehmen oder eine Abgabefrist nicht einhalten können (z.B. Hausarbeit oder Thesis).

Dazu wurde ein universitätsweit gültiges Formular erstellt, das Ihr Arzt/ Ihre Ärztin ausfüllen muss und das Sie dann im zuständigen >Prüfungsamt einreichen müssen. Sie benötigen außer diesem Formular kein weiteres Attest. Sollten Sie aus Krankheitsgründen prüfungsunfähig sein und nicht an einer Prüfung teilnehmen oder eine Abgabefrist nicht einhalten können, reichen Sie also bitte unverzüglich dieses Formular im Original (nicht gescannt, gefaxt oder gemailt) im Prüfungsamt ein. Die Verwendung dieses Formulars (oder die Vorlage eines inhaltsgleichen (!) Attests) ist verbindlich; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder dergleichen werden nicht akzeptiert.

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Bachelorarbeit

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Bachelor- und Masterstudium

Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich um eine gestufte Studienstruktur bzw. um ein zweistufiges System von Abschlüssen.

Mit dem Bachelor erwerben Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss bzw. den ersten akademischen Grad. Er ermöglicht Ihnen sowohl den Einstieg in die Berufstätigkeit als auch, ein weiterführendes Masterstudium aufzunehmen. Die Studiendauer von Bachelorstudiengängen beträgt in der Regel drei Jahre bzw. sechs Studiensemester.

Masterstudiengänge sind weiterführende Studiengänge, die den Abschluss eines Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs voraussetzen. Sie können entweder direkt im Anschluss an ein Bachelorstudium oder nach einiger Zeit der Unterbrechung (z.B. aufgrund einer Berufstätigkeit oder Familienphase) studiert werden. Ein Masterstudiengang dauert in der Regel zwei Jahre und führt zu einem akademischen Abschluss, der im Niveau mindestens dem Universitätsdiplom entspricht und anschließend eine >Promotion ermöglicht.

Inhaltlich führt ein Masterstudiengang das Studienprogramm eines Bachelorstudiengangs entweder weiter und vertieft es wissenschaftlich bzw. forschungsorientiert oder der Studiengang bildet einen stärker anwendungsbezogenen, wissenschaftlich vertieften Schwerpunkt.

Als konsekutiv wird ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelorstudiengang und einem direkt darauf aufbauenden Masterstudiengang besteht. Oft können aber auch Masterstudiengänge aus fachverwandten Studienbereichen gewählt werden, sofern die Voraussetzungen durch das bisherige Studium gegeben sind. Welche Voraussetzungen verlangt werden, um ein Masterstudium aufnehmen zu können, regelt die jeweilige Studienordnung des Masterstudienganges.

Informationen zu den am Institut für Politikwissenschaft angebotenen Studiengängen finden Sie im Bereich Lehre & Studium der Webseite des Instituts.

 

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Bachelorstudiengang Social Sciences (BASS)

BASS ist die gängige Abkürzung für den Bachelorstudiengang Social Sciences. Weitere Informationen zum Profil des Studiengangs finden Sie hier auf der Webseite des IfP und zentral auf der Webseite der JLU: https://www.uni-giessen.de/studium/studienangebot/bachelor/sowi

 

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Bewerbung von Veranstaltungen

Von IfP-Angehörigen organisierte Veranstaltungen (Vorträge, Workshops, Kolloquien, Podiumsdiskussionen o.Ä.) können auf vielfältige Art und Weise beworben werden:

  • Die Veranstalter:innen können ihre Veranstaltung per Pressemitteilung über die >Pressestelle der JLU in den lokalen Printmedien bewerben und in den Veranstaltungskalender der Universität eintragen lassen. Ansprechpartner: Pressestelle pressestelle@uni-giessen.de
  • Die Veranstalter:innen können ihre Veranstaltung in den Terminkalender der >Homepage des Instituts eintragen lassen und auf dem >Instagram-Account des IfP bewerben lassen. Ansprechpartner: Homepage-Team: Homepage.IfP@sowi.uni-giessen.de
  • Die Veranstalter:innen können ihre Veranstaltung über die einzig für Veranstaltungshinweise eingerichtete E-Mail-Liste des Instituts bewerben lassen. Dafür schicken Sie als Veranstalter:in Ihren Veranstaltungshinweis einfach per E-Mail an ifp-events@lists.uni-giessen.de. Der Beitrag wird dann nach Freischaltung durch Moderator:innen an alle Personen der Liste versandt. Durch die Einführung der E-Mail-Liste können sich auch Studierende oder andere Interessierte auf dieser Liste eintragen. Dadurch erreichen die Veranstaltungshinweise mehr Personen als bisher über den Institutsverteiler. Zum Anmelden können Sie diesen Link gerne in Ihren Veranstaltungen mit Studierenden teilen. Selbstverständlich können Sie sich auch von dieser Liste abmelden, sofern Sie keine Informationen zu Veranstaltungen am IfP bekommen möchten. Zum Abmelden klicken Sie auf diesen Link und schicken die E-Mail ab.
  • Die Veranstalter:innen können das Dekanat bitten, Angehörige des Fachbereichs über die Veranstaltung per Rundmail zu informieren. Ansprechpartner: Marcel Rebenack
    Die Veranstalter:innen können die Kolleg:innen am IfP sowie ihre Studierenden über die entsprechenden Stud.IP-Gruppen informieren.
  • Die Veranstalter:innen können Plakate, Flyer oder Ähnliches zu ihren Veranstaltungen unter Wahrung der Brandschutzbestimmungen in Haus E und anderswo anbringen. Bei der Gestaltung der Materialien berücksichtigen Sie bitte das >Corporate Design der JLU.

 

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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt seit 1971 die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler:innen und Studierenden in Deutschland. Leistungen nach dem BAföG werden im Einzelfall bedarfsgeprüft vergeben und müssen in der Regel zur Hälfte zurückgezahlt werden. Beantragt werden sie beim jeweiligen Studierendenwerk der Universität.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte diese Website: https://www.stwgi.de/bafoeg

BAföG-Beauftragter des IfP ist gegenwärtig Niklas Ferch (und damit institutsseitig zuständig für die Überprüfung des Leistungsnachweis mit Stand Ende 4. Fachsemester bei Wiederholungsanträgen).

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Bibliotheken

Die JLU verfügt über ein ausgeweitetes Bibliothekssystem. Neben der zentralen >Universitätsbibliothek (UB) am Campusbereich >Philosophikum I stehen die Zweigbibliotheken und Fachbibliotheken zur Verfügung.

Nähere Informationen, auch zu den Öffnungszeiten, finden Sie unter: https://www.uni-giessen.de/ub/de

 

Siehe auch:

 

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BigBlueButton (BBB)

BigBlueButton (BBB) ist ein Open-Source-Webkonferenz-System, das datenschutzkonform zusammen mit der Philipps-Universität Marburg betrieben wird. Folgende Szenarien lassen sich mit BBB umsetzen:

  • >Vorlesungen: bis maximal 250 Teilnehmende (Audio/Chat), Videostream/Webcam für Vortragende und Moderierende
  • >Seminare/Übungen/Projekte: bis maximal 100 Teilnehmende (Audio/Chat/Video/Webcam)

 

Siehe außerdem:

 

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Blockseminar

Blockseminare sind Lehrveranstaltungen (>Seminare oder >Proseminare), die nicht zu einem regelmäßigen, wöchentlichen Termin, sondern stattdessen "im Block" meist an mehreren nacheinander folgenden Tagen stattfinden. Die Länge der einzelnen Sitzungen bzw. Einheiten ist gegenüber einer regulären Veranstaltung also deutlich umfangreicher. Lehrveranstaltungen werden meist aus terminlichen Gründen als Blockseminare angeboten.

Ob ein (Pro-)Seminar als Blockseminar stattfindet, sollte in aller Regel bereits vor Semesterbeginn im >Elektronischen Vorlesungsverzeichnis vermerkt sein. Das IfP ist bemüht, die Anzahl der Blockseminare möglichst gering zu halten.

 

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Büroausstattung

Die direkten Vorgesetzten sorgen für die geeignete Büroeinrichtung und -ausstattung mit Möbeln und den notwendigen Arbeitsgeräten ihrer Mitarbeiter:innen. Für die Neuanschaffung von sowohl Mobiliar als auch technischer Geräte gibt es in der Regel Rahmenverträge mit ausgewählten Firmen.

Ausrangiertes Mobiliar kann (in Abstimmung mit den Vorgesetzten) durch die Hausverwaltung entfernt werden.

Kontakt: Hausverwaltung Philosophikum II, Telefon 0641 99 12568 oder

 

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