Staatsexamen
Das Staatsexamen ist der akademische Abschluss von Studiengängen, welche in besonderem Maße landesrechtlicher Kontrolle unterworfen sind. In Hessen erwerben Studierende im Lehramt, anders als in anderen Bundesländern, nach wie vor das 1. und 2. Staatsexamen.
Das 1. Staatsexamen wird am Institut für Politikwissenschaft von >Angestellten des Instituts, welche vonseiten der Hessischen Lehrkäftekademie eine Zulassung haben, in Form von schriftlichen und mündlichen Prüfungen abgenommen, sowie in Form einer >Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA), welche in etwa dem Umfang einer Bachelorarbeit in den Sozialwissenschaften (BASS) entspricht.