Inhaltspezifische Aktionen

Prüfungsberechtigte

Grundsätzlich sind die >Professor:innen und die in der Lehre tätigen >wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des Instituts für Politikwissenschaft berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und zur Betreuung von Abschlussarbeit (>Bachelorarbeit, >Masterarbeit, >Wissenschaftliche Hausarbeit im Lehramt). Im Zweifelsfall fragen Sie bitte die fragliche Person direkt an.


Für Prüfungen im Rahmen des >1. Staatsexamens in den Lehramtsstudiengängen finden Sie Listen der Prüfungsberechtigten auf den Profilseiten der jeweiligen Studiengänge:

 

zurück zum Glossar | Direktlink zu diesem Eintrag