Prüfungsberechtigte
Grundsätzlich sind die >Professor:innen und die in der Lehre tätigen >wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des Instituts für Politikwissenschaft berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und zur Betreuung von Abschlussarbeit (>Bachelorarbeit, >Masterarbeit, >Wissenschaftliche Hausarbeit im Lehramt). Im Zweifelsfall fragen Sie bitte die fragliche Person direkt an.
Für Prüfungen im Rahmen des >1. Staatsexamens in den Lehramtsstudiengängen finden Sie Listen der Prüfungsberechtigten auf den Profilseiten der jeweiligen Studiengänge:
- Prüfungsberechtige Staatsexamen Grundwissenschaften Politologie
- Prüfungsberechtige Staatsexamen Politik und Wirtschaft, L2/L3/L5, sowie Sachunterricht, L1