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Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL)

Den Hochschulen des Landes Hessen werden in jedem Semester zweckgebundene Mittel nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden QSL-Mittel genannt. Die Vergabe des Gesamtbudgets QSL basiert auf dem Studienqualitätsverbesserungsgesetz und der JLU-Vergabesatzung (Details dazu finden sich auf der Webseite der Stabsabteilung Studium, Lehre, Weiterbildung, Qualitätssicherung).

In der Praxis wird an der JLU unterschieden in zentrale (QSL-z) und dezentrale (QSL-d) Mittel:

  • Mit den Mitteln des zentralen QSL-Projektbudgets sollen ausschließlich zentrale und fachbereichsübergreifende Maßnahmen gefördert werden, die in Lehre und Studium eine deutliche Qualitätsverbesserung bewirken.
  • Das dezentrale QSL-Projektbudget sollte nach Präsidiumsbeschluss vorwiegend zur Verbesserung der Lehrleistungen und der Betreuungsrelation eingesetzt werden. Über ihre Verwendung entscheidet die dezentrale QSL-Kommission des jeweiligen Fachbereichs.
Am >Fachbereich 03 werden aus QSL-Mitteln beispielsweise >Lehraufträge finanziert, Projekte gefördert und Qualifizierungsstellen für >wissenschaftliche Mitarbeiter:innen geschaffen, die am IfP keiner Professur zugeordnet sind und daher mit den >HSP-finanzierten Stellen vergleichbar sind.
Weitere Infos:

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