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Förderfonds Forschung

Ziel der Förderung

 

Mit dem Fonds sollen ausgewählte Verbundforschungsprojekte in Form einer Anschubfinanzierung unterstützt werden, wenn im Anschluss an die universitäre Förderung Aussicht auf eine erfolgreiche Antragstellung bei einem Drittmittelgeber besteht und die vorgeschlagenen Projekte das Potential zur Weiterentwicklung des universitätspezifischen Forschungsprofils haben.

 

Antragsberechtigung

 

Der Fonds fördert die fachübergreifende Vernetzung der Forschungsaktivitäten auf der Grundlage der Profilbereiche der Universität. Entsprechende Verbünde sollten mindestens die Stärke einer DFG-Forschergruppe (etwa sechs bis acht Teilprojekte) erreichen. Insbesondere Neuberufene, die in einem Forschungsschwerpunkt angesiedelt sind und in ihrer Berufungsverhandlung entsprechende Drittmittelprojekte avisiert haben, sind zur Antragstellung aufgerufen.

Die Förderung durch den Fonds hat keine thematischen Vorgaben. Gefördert werden ausschließlich solche Vorhaben, die das Potential haben, innerhalb eines kurzen Zeitraums in ein drittmittelfinanziertes Projekt zu münden (insbesondere Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, Graduiertenkollegs, größere EU-Projekte im Falle der Übernahme der Koordinatorenfunktion durch die JLU). Weitere Auswahlkriterien sind:

  • ausgewiesenes Forschungsprofil der Antragsteller
  • hohes interdisziplinäres Innovationspotential des Antrags
  • Kompatibilität mit der Planung der Universität in den profilbildenden Bereichen
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Perspektive für die nationale und internationale Netzwerkbildung.

 

Förderumfang

 
Die Förderung im ‚Förderfonds Forschung’ erfolgt maximal über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Laufzeit der universitären Förderung erfolgt in Abhängigkeit von Größe und Gewichtung der geplanten Drittmittelantragstellung. Das Antragsvolumen einzelner Anträge sollte 100.000 EUR nicht überschreiten.

Antragsverfahren

 

Antragsteller sind Gruppen von Forschern, Einzelanträge sind in der Regel ausgeschlossen. Die Antragskizzen (bis zu zehn Seiten) sollen sich in ihrer Gliederung an den Mustern der DFG für Sachbeihilfen orientieren. Die Skizzen müssen einen verantwortlichen Ansprechpartner/eine verantwortliche Ansprechpartnerin für das Projekt benennen, das angestrebte Vorhaben inhaltlich darstellen, den Stand der eigenen Vorarbeiten beschreiben, Zusammenarbeiten und die bestehende Vernetzung dokumentieren, geplante Arbeitsschritte und Etappenziele auf dem Weg zum geplanten Drittmittelprojekt darstellen sowie eine klare Bezifferung der beantragten Gelder nach Kostenarten enthalten. Als Anlagen sollten die CV sowie die Publikationslisten der Antragsteller beigefügt werden.

Vor der Abgabe der Anträge an das Präsidium bewerten die Dekane/GD der wissenschaftlichen Zentren der beteiligten Bereiche das geplante Vorhaben und nehmen Stellung zum Innovationsgehalt und zum Nutzen des Vorhabens für das Profil und die Zielsetzungen des Fachbereichs/der Einrichtung und der Universität.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachbereichs Medizin können sich im Falle der Beteiligung an fachbereichsübergreifenden Projekten an der Ausschreibung beteiligen. Ihre finanzielle Unterstützung wird nach Rücksprache mit dem Dekanat des FB 11 geregelt.

Für Informationen zum Förderfonds Forschung sehen Sie auch die Bekanntmachung zum Förderfonds

Kontakt: Sollten Sie Fragen zur Ausschreibung haben, kontaktieren Sie bitte die Stabsabteilung Forschung unter forschung