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Forschungsbeihilfen

Ziel der Förderung

 

Die Forschungsbeihilfen unterstützen junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern der Justus-Liebig-Universität Gießen im Zuge der ersten eigenständigen Antragstellung für ein Drittmittelvorhaben. Gedacht ist an Antragstellungen an die Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen der dortigen Sachbeihilfen oder in einem vergleichbaren Format bei einem anderen externen Förderer. Mit der Unterstützung durch eine Forschungsbeihilfe sollen die Förderchancen beim Drittmittelgeber erhöht und die frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers gefördert werden.

Die Forschungsbeihilfe der Universität stellt keine Projektförderung dar, sondern unterstützt in einem überschaubaren Zeitraum lediglich bei der Vervollständigung bereits begonnener, notwendiger Vorarbeiten (z.B. Datensammlungen, Experimente, Recherche o.ä.) für ein innovatives Drittmittelvorhaben. Eine Verbesserung der Antragsbasis (des avisierten Drittmittelantrags) kann auch durch eine Publikation im Zuge der Forschungsbeihilfe gelingen. Die geplante Fertigstellung und Abgabe des Drittmittelantrags sollte nicht später als zwölf Monate nach dem Beginn der Förderung durch die Forschungsbeihilfe erfolgen.

 

Antragsberechtigung

 

Die Zuwendung soll promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern an der Justus-Liebig-Universität Gießen als Startfinanzierung für aussichtsreiche Drittmittelprojekte gewährt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die auf einer Landesstelle oder im Rahmen eines laufenden Drittmittelvorhabens beschäftigt sind. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die an der Universität arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern das geplante Drittmittelvorhaben an der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt werden soll.

Für die Laufzeit der Forschungsbeihilfe und des avisierten Drittmittelvorhabens muss die Stelle der Antragstellerin/des Antragstellers gesichert sein; alternativ kann im Rahmen des Drittmittelvorhabens auch die eigene Stelle beantragt werden. Antragsberechtigt sind Angehörige der Fachbereiche 1 – 10 und der wissenschaftlichen Zentren. Für Angehörige des Fachbereichs Medizin existiert eine gesonderte Ausschreibung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollten Antragstellerinnen bzw. Antragsteller das 34. Lebensjahr nicht überschritten haben, die Promotion sollte nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt (zwei Jahre pro Kind).

 

Förderumfang

 

Bei der Zuwendung durch die Forschungsbeihilfe handelt es sich um eine in der Regel einmalige personenbezogene Förderung, deren Höhe von Fall zu Fall und je nach verfügbaren Mitteln vom Präsidium festgelegt wird. Die individuelle Förderung beträgt abhängig von den dargestellten Notwendigkeiten und dem Fachgebiet, das die Antragstellerin/der Antragsteller vertritt, bis zu 10.000 EUR. In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein höherer Einzelbetrag durch das Präsidium bewilligt werden.

 

Antragsverfahren


Anträge auf Forschungsbeihilfe sind jederzeit an die Präsidentin oder den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen zu richten. Der Antrag auf Forschungsbeihilfe beinhaltet insbesondere die folgenden kurz gefassten Angaben:

  1. Hinweise zur Konzeption, Zielsetzung und zum Innovationsgehalt des geplanten Drittmittelantrags unter Berücksichtigung der Arbeiten, die im Rahmen der Forschungsbeihilfe vorgesehen sind,
     
  2. Hinweise auf die bisher geleisteten methodischen und inhaltlichen Vorarbeiten,

  3. eine allgemeinverständliche Darstellung des Arbeitsprogramms für den Zeitraum der Unterstützung durch die Forschungsbeihilfe und die geplante Mittelverwendung,

  4. Hinweise auf die mit dem Drittmittelantrag verbundene persönliche wissenschaftliche Karriereplanung und die vorhandene Einbindung der im Rahmen der Forschungsbeihilfe/des Drittmittelantrags geplanten Arbeiten in das wissenschaftliche Umfeld am jeweiligen Institut,

  5. einen tabellarischen Lebenslauf sowie ein Publikationsverzeichnis entsprechend den Vorgaben der DFG.

Der Antrag auf Forschungsbeihilfe soll nicht länger als fünf DIN A4-Seiten sein und kann der Stabsabteilung Forschung per Email (forschung) zugehen.

Zusätzlich zu den eingereichten Unterlagen bestätigt die Gf. Direktorin bzw. der Gf. Direktor des Instituts oder die vorgesetzten Professorin bzw. der vorgesetzten Professor in einer substantiellen Stellungnahme, dass die Durchführung der geplanten Arbeiten im Rahmen der Professur oder des Instituts gewährleistet ist und die Einrichtungen der Professur oder des Instituts benutzt werden können. Die Stellungnahme bezieht sich auch auf die Einschätzung der wissenschaftlichen Qualität des vorliegenden Antrags auf Forschungsbeihilfe und auf die Erfolgsaussichten der geplanten Drittmittelantragstellung.

Förderverfahren

 

In Ausnahmefällen kann das Präsidium das Gutachten einer/eines unabhängigen fachkundigen Sachverständigen einholen, die/der nicht aus demselben Fachbereich wie die Antragstellerin oder der Antragsteller kommen soll.

Über die jährlich für die Forschungsbeihilfen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und die einzelnen Anträge auf Forschungsbeihilfe entscheidet das Präsidium der Justus-Liebig Universität Gießen.

Alle Informationen finden Sie auch in der Ausschreibung zu Forschungsbeihilfen

Kontakt: Sollten Sie Fragen zur Ausschreibung haben, kontaktieren Sie bitte die Stabsabteilung Forschung unter forschung