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Auswahlverfahren und Auswahlkriterien

 

Über die Stipendienvergabe entscheidet die zuständige Stipendienkommission unter Leitung einer Vertreterin / eines Vertreters des Präsidiums.

Welche Kriterien werden bei der Auswahl berücksichtigt?

  • Akademische Leistungen
  • Soziale Lage / Bedürftigkeit
  • Gutachten der Professorinnen / Professoren und Postdocs
  • die im Bericht dargelegten Gründe für die Bewerbung
  • bisherige Dauer des Studiums und benötigter Zeitraum bis zum erfolgreichen Abschluss
  • ggf. soziales / interkulturelles Engagement
  • Vollständigkeit des Antrags und Einhaltung der formalen Vorgaben