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4. Inhaltliche und rechnerische Prüfung

Die Rechnung ist nach der Erfassung und Weiterleitung durch die Finanzbuchhaltung (Schritt 2) im Rechnungsverarbeitungssystem verfügbar. Nun erfolgt durch zuvor von der budgetverantwortlichen Person festgelegte Prüferinnen und Prüfer der erste dezentrale Prüfschritt im System. Wer in Ihrer Einrichtung Rechnungen prüfen darf, erfahren Sie in unserem FAQ oder in unserem Regelwerk.

Wenn alles inhaltlich und rechnerisch richtig ist, bestätigt die zuständige prüfende Person dies im System mit "OK". Zusätzlich muss an dieser Stelle die Kontierung der Kostenstelle/Projektnummer kontrolliert und im Bedarfsfall korrigiert werden. Die Rechnung wird sodann im Workflow an die nächste Stufe weitergeleitet.

Ist etwas nicht in Ordnung? Dann vermerken Sie dies bitte im Textfeld des Systems und lehnen die Rechnung mit "Nicht OK" ab, die Rechnung wird in diesem Fall über den Workflow zurück an die Finanzbuchhaltung geleitet.