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FAQ

Die Rechnungsfreigabe erfolgt i.d.R. durch die budgetverantworliche Person einer Kostenstelle oder eines Projektes. Mit der Freigabe wird die sachliche Richtigkeit der Rechnung bestätigt. Die budgetverantwortlichen Personen können diese Befugnis innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches nach fachlichen Aspekten und/oder organisatorischen Gegebenheiten delegieren. Die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch grundsätzlich bei der budgetverantwortlichen Person.

Bisher wurde die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch die Unterschrift der budgetverantwortlichen oder der beauftragten Person auf der Original-Rechnung bestätigt. Dies geschieht nun digital.

Bitte beachten Sie: jede Rechnung steht letztlich am Ende eines Prozesses, der bei der Bestellung beginnt. Es ist deshalb sicherzustellen, dass die Beschaffungsordnung der JLU eingehalten wird.

Möchten Sie mehr wissen? Das Regelwerk zur Prüfung und Freigabe von Rechnungen definiert, wer eine Rechnung an welcher Stelle prüfen und freigeben darf.