Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Stiftung Gisela
Wichtige Informationen zur Förderung durch die Stiftung Gisela auf einen Blick
Ausschreibung 2025: Anträge auf eine Förderung konnten bis zum 31.10.2025 eingereicht werden.
Stiftungszweck
- an der Hochschule Geisenheim University,
- am Fachbereich Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltsicherung der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) sowie
- an anderen Universitäten und HAWs mit obstbaulich und/oder weinbaulichen Instituten gefördert werden.
Über Ausnahmen entscheidet das Stiftungskuratorium.
Ausschreibung der Förderung im Jahr 2025
Gefördert werden bevorzugt wissenschaftliche Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen von Bachelor- und Masterabschlüssen sowie Promotionen in Form von unterstützenden, einmaligen Zuschüssen insbesondere zu
- Reisekosten
- Forschungsaufenthalten im Ausland
- Sachmitteln (z.B. Verbrauchsmaterialien zu Forschungszwecken, Fachliteratur etc.)
- Druckkosten
- Kosten für empirische Erhebungen oder statistische Arbeiten
- Gerätebeschaffungen (beschaffte Geräte verbleiben im Eigentum der Stiftung)
- Veranstaltungen von Workshops.
Zuschüsse zu Anträgen können bis max. 3.500,- € gewährt werden.
Hinweise zur Antragstellung auf eine Förderung:
Einzureichende Unterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben an den Vorstand der Stiftung inkl. Begründung des Antrags
- Lebenslauf
- Aufstellung der Kosten, zu denen ein Zuschuss beantragt wird
- Projektskizze sowie Zeitplan
- Nachweis über vorliegende Studienabschlüsse/Akademische Grade
- Anschrift und Bankverbindung
Allgemeine Hinweise
Adressierung des Antrags und Datenschutzhinweis