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Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Stiftung Gisela

Wichtige Informationen zur Förderung durch die Stiftung Gisela auf einen Blick

Ausschreibung 2025: Anträge auf eine Förderung konnten bis zum 31.10.2025 eingereicht werden.

 

Stiftungszweck

Junge Knospen an einer Weinrebe.
Junge Knospen an einer Weinrebe. Foto: Colourbox.de
Aus den Erträgnissen der Stiftung Gisela sollen vorrangig wissenschaftliche Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich Obst- und Weinbau, mit dem Schwerpunkt Unterlagen und Sorten sowie deren Interaktionen

  • an der Hochschule Geisenheim University,
  • am Fachbereich Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltsicherung der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) sowie
  • an anderen Universitäten und HAWs mit obstbaulich und/oder weinbaulichen Instituten gefördert werden.

Über Ausnahmen entscheidet das Stiftungskuratorium.

 

Ausschreibung der Förderung im Jahr 2025

Gefördert werden bevorzugt wissenschaftliche Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen von Bachelor- und Masterabschlüssen sowie Promotionen in Form von unterstützenden, einmaligen Zuschüssen insbesondere zu

  • Reisekosten
  • Forschungsaufenthalten im Ausland
  • Sachmitteln (z.B. Verbrauchsmaterialien zu Forschungszwecken, Fachliteratur etc.)
  • Druckkosten
  • Kosten für empirische Erhebungen oder statistische Arbeiten
  • Gerätebeschaffungen (beschaffte Geräte verbleiben im Eigentum der Stiftung)
  • Veranstaltungen von Workshops.

Zuschüsse zu Anträgen können bis max. 3.500,- € gewährt werden.

 

Hinweise zur Antragstellung auf eine Förderung:

Einzureichende Unterlagen

Bei Anträgen auf eine Förderung durch die Siftung Gisela ist Folgendes vorzulegen:
  • formloses Bewerbungsschreiben an den Vorstand der Stiftung inkl. Begründung des Antrags
  • Lebenslauf
  • Aufstellung der Kosten, zu denen ein Zuschuss beantragt wird
  • Projektskizze sowie Zeitplan
  • Nachweis über vorliegende Studienabschlüsse/Akademische Grade
  • Anschrift und Bankverbindung

Allgemeine Hinweise

Über die Vergabe von Stiftungserträgnissen entscheidet das Kuratorium der Stiftung Gisela. Gleichermaßen entscheidet der Stiftungsvorstand über Ausnahmen zu den genannten Förderungsmöglichkeiten und über Ausnahmen von der grundsätzlichen einmaligen Förderungsmöglichkeit.
Im Fall der Bewilligung eines Zuschusses besteht für die geförderte Person die Verpflichtung, innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes über den Fortgang der Arbeit zu berichten. Außerdem soll bei der Veröffentlichung geförderter Arbeiten die Förderung durch die Stiftung Gisela Erwähnung finden.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Stiftung Gisela besteht nicht, evtl. durch die Bewerbung entstandene Auslagen können nicht ersetzt werden.

Adressierung des Antrags und Datenschutzhinweis

Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, Anträge auf eine Förderung bis zum 31.10.2025 ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail an die Geschäftsführung des Kuratoriums, Frau Claudia.Schick zu senden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz: Die Verarbeitung von Daten durch die JLU Gießen erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, siehe Datenschutzerklärung.

 

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