Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Stiftung Gisela
Wichtige Informationen zur Förderung durch die Stiftung Gisela auf einen Blick
Ausschreibung 2026 (Bewerbungsfrist: 31.10.2026)
Stiftungszweck
- an der Hochschule Geisenheim University,
- am Fachbereich Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltsicherung der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) sowie
- an anderen Universitäten und HAWs mit obstbaulich und/oder weinbaulichen Instituten gefördert werden.
Über Ausnahmen entscheidet das Stiftungskuratorium.
Ausschreibung der Förderung im Jahr 2026
Gefördert werden bevorzugt wissenschaftliche Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen von Bachelor- und Masterabschlüssen sowie Promotionen in Form von unterstützenden, einmaligen Zuschüssen insbesondere zu
- Reisekosten
- Forschungsaufenthalten im Ausland
- Sachmitteln (z.B. Verbrauchsmaterialien zu Forschungszwecken, Fachliteratur etc.)
- Druckkosten
- Kosten für empirische Erhebungen oder statistische Arbeiten
- Gerätebeschaffungen (beschaffte Geräte verbleiben im Eigentum der Stiftung)
- Veranstaltungen von Workshops.
Zuschüsse zu Anträgen können bis max. 3.500,- € gewährt werden.
Hinweise zur Antragstellung auf eine Förderung:
Einzureichende Unterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben an den Vorstand der Stiftung inkl. Begründung des Antrags
- Lebenslauf
- Aufstellung der Kosten, zu denen ein Zuschuss beantragt wird
- Projektskizze sowie Zeitplan
- Nachweis über vorliegende Studienabschlüsse/Akademische Grade
- Anschrift und Bankverbindung
-
Sofern Sie - im Falle einer Förderung - einverstanden sind, könnten auf der JLU-Website der Stiftung Gisela Ihr Name, das Thema sowie Infos zur geförderten Arbeit benannt und ergänzend auch ein Foto eingebettet werden. Damit könnte aus Sicht des Kuratoriums auch die Sichtbarkeit für die Geförderten und deren Arbeiten erhöht werden. Eine entsprechende Erklärung finden Sie hier.
Allgemeine Hinweise
Adressierung des Antrags und Datenschutzhinweis