Masterstipendien der Klipstein-Stiftung
Wichtige Informationen zur Förderung von Masterarbeiten auf einen Blick
2026 werden erneut Masterstipendien ausgeschrieben (Bewerbungsfrist 31.08.2026).
Stiftungszweck
Im Mittelpunkt steht die umweltschonende und nachhaltige Agrarproduktion: Zweck der Dr.-Ernst-Leopold-Klipstein-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Es geht der im Jahr 2018 neu gegründeten, rechtlich selbständigen Stiftung darum, innovative, nachhaltige und wissensbasierte Konzepte voranzubringen, um die Zukunft unserer Landwirtschaft mitzugestalten.
Ausschreibung der Förderung
- bis zu 2 Stipendien zur Förderung von Masterarbeiten
- Ausschreibungsfrist: 31.08.2026
- geplanter Beginn der Förderung: 01.10.2026
- Dauer der Förderung: ein Semester (in begründeten Fällen mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein Semester)
- monatlicher Förderbetrag: 300 Euro
- Die Bewerberin/der Bewerber muss das Masterstudium bereits aufgenommen haben und an der JLU eingeschrieben sein.
Über Ausnahmen zu den oben aufgeführten Förderungsmöglichkeiten und eventuellen Förderungsverlängerungen entscheidet der Stiftungsvorstand.
Schwerpunkt der Förderung
- Phytomedizinische und
- pflanzenbiotechnologische Forschung
zur Entwicklung und Erhaltung nachhaltiger Biosysteme für die Ressourcennutzung:
Die Dr. Ernst-Leopold Klipstein-Stiftung setzt sich dafür ein, nachhaltige, nutzbare Biosysteme in Agrar und Forst zu entwickeln und zu bewahren, die nicht nur die Nutzung von Ressourcen optimieren, sondern auch die komplexen biologischen Mechanismen, einschließlich epidemiologischer und evolutionsbiologischer Faktoren, berücksichtigen. Ziel ist die Schaffung einer zukunftsfähigen Agrarlandschaft.
Andere wissenschaftliche Schlüsseldisziplinen wie zum Beispiel Biologie, Chemie, Informatik, Medizin oder Physik können auch mit einbezogen werden, um neue Perspektiven und Lösungen zu eröffnen.
Erhöhter Forschungsbedarf bei der nachhaltigen Produktion von Kulturpflanzen
Es geht zum Beispiel um
- die Verbesserung von Pflanzen durch moderne Züchtungstechniken, wie zum Beispiel Genomediting
- die Entwicklung neuer Pflanzenschutzverfahren unter Einsatz umweltschonender Pflanzenschutzmittel wie den „Biologicals“
- die Verwendung neuer nicht-chemisch-synthetischer Wirkstoffe, wie zum Beispiel nicht-kodierende RNA oder mikrobielle Kompositionen zur Kontrolle von Pflanzenkrankheiten
- die Einführung biotechnologischer Verfahren zur Reduzierung von Phosphat und Nitratdüngung sowie
- die Verbesserung der Pflanzenerträge im Bereich tropischer und subtropischer Regionen durch substanzielle nachhaltige Produktionsstrategien.
Hinweise zur Antragstellung auf Förderung von Master-Arbeiten
Einzureichende Unterlagen
- von Ihnen ausgefüllter und unterzeichneter Vordruck (siehe das separate Bewerbungsformular unten auf dieser Seite)
- Dateien/Scans relevanter Unterlagen, wie zum Beispiel Zeugnisse, PDF-Kopie der BA, Nachweis der Zulassung zum MA-Studium, Nachweis der Immatrikulation an der JLU
- Lebenslauf (maximal 2 Seiten)
- Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten)
- Darstellung des Forschungsprojektes/Projektbeschreibung (maximal 2 Seiten)
- Zeitplan (maximal 1 Seite)
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie:
Das Stipendium ist grundsätzlich steuerfrei nach § 3 Nummer 44 des Einkommensteuergesetzes. Es unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, weil es kein Entgelt im Sinne von § 14 SGB IV darstellt. Es begründet kein Arbeitsverhältnis zur Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU).
In analoger Anwendung der Satzung zur Vergabe der Graduiertenstipendien der JLU dürfen nur Erwerbstätigkeiten ausgeübt werden, die für das Masterstudium förderlich sind (z.B. die Tätigkeit als studentische Hilfskraft mit nicht mehr als 42 Stunden pro Monat); Einkünfte aus einer solchen Tätigkeit werden auf das Stipendium nicht angerechnet.
Andere Einkünfte des Stipendiaten oder der Stipendiatin im Sinne des Einkommenssteuerrechts werden hingegen angerechnet, soweit das Jahreseinkommen 15.350,- € übersteigt. Im Falle einer Stellenbesetzung (außerhalb einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft) oder bei Förderung aus anderen Quellen erlischt der Anspruch auf Zahlung des Stipendiums; der Vorstand der Stiftung ist über das Eintreten der zuvor genannten Sachverhalte umgehend zu informieren.
Adressierung des Antrags und Datenschutzhinweis
Bewerbungsformular
Bewerbungsformular die Förderung von MA-Arbeiten (docx)