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Graduierten- oder Postdocstipendien der Klipstein-Stiftung

Alle Informationen zur Ausschreibung eines Graduierten- oder Postdocstipendiums der Dr.-Ernst-Leopold-Klipstein-Stiftung auf einen Blick.

 

Aktuell gibt es keine laufende Ausschreibung. Die nächste Ausschreibung ist voraussichtlich wieder für 2028 vorgesehen, der Vorstand entscheidet hierzu final Ende 2027/Anfang 2028.

 

Stiftungszweck

Schmuckbild: Petrischale
Foto: Rolf K. Wegst
Im Mittelpunkt steht die umweltschonende und nachhaltige Agrarproduktion: Zweck der Dr.-Ernst-Leopold-Klipstein-Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Es geht der im Jahr 2018 neu gegründeten, rechtlich selbständigen Stiftung darum, innovative, nachhaltige und wissensbasierte Konzepte voranzubringen, um die Zukunft unserer Landwirtschaft mitzugestalten.

 

Schwerpunkt der Förderung

  • Phytomedizinische und
  • pflanzenbiotechnologische Forschung

zur Entwicklung und Erhaltung nachhaltiger Biosysteme für die Ressourcennutzung.

Die Dr.-Ernst-Leopold-Klipstein-Stiftung setzt sich dafür ein, nachhaltige, nutzbare Biosysteme in Agrar und Forst zu entwickeln und zu bewahren, die nicht nur die Nutzung von Ressourcen optimieren, sondern auch die komplexen biologischen Mechanismen, einschließlich epidemiologischer und evolutionsbiologischer Faktoren, berücksichtigen. Ziel ist die Schaffung einer zukunftsfähigen Agrarlandschaft.

Andere wissenschaftliche Schlüsseldisziplinen wie zum Beispiel Biologie, Chemie, Informatik, Medizin oder Physik können auch mit einbezogen werden, um neue Perspektiven und Lösungen zu finden.

 

Hinweise zur Antragstellung bei Graduierten- oder Postdocstipendien

Einzureichende Unterlagen und konkrete Hinweise zum Antrag auf ein Graduierten- oder Postdocstipendium

Der Antrag auf ein Stipendium der Dr.-Ernst-Leopold-Klipstein-Stiftung muss nachstehende Unterlagen umfassen; der Vorstand bittet dabei um eine systematische und aussagekräftige Gliederung des Antrags:

  • ausgefülltes Bewerbungsformular inkl. Dateien/Scans relevanter Unterlagen, wie zum Beispiel Zeugnisse
  • Lebenslauf (maximal 2 Seiten)
  • Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten)
  • Darstellung des Forschungsprojektes/Projektbeschreibung (maximal 3 Seiten): Die Projektbeschreibung muss auch einen Hinweis auf den Stand der Forschung im beantragten Bereich enthalten sowie eine Risikoanalyse für den Fall, dass einzelne Arbeitsschritte nicht zum erwarteten Ziel führen sollten. Das geplante Projekt soll einen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt in den oben genannten Fächern erbringen sowie einen Benefit/Input für die Forschung an der JLU. Literaturverweise können der Arbeit als Anlage beigefügt werden.
  • Arbeits- und Zeitplan des Vorhabens (maximal 1 Seite)
  • bisherige Publikationsleistungen (sofern vorhanden)
  • Stellungnahme der betreuenden Professorin beziehungsweise des betreuenden Professors (maximal 2 Seiten); diese muss mindestens Folgendes enthalten:
    eine Einschätzung zum wissenschaftlichen Profil der/des Bewerbenden (unter anderem: Liegt eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit vor?) und eine Aussage zum Benefit/Input für das aufnehmende Institut/die aufnehmende Einrichtung (Leistet das Promotionsvorhaben/das Projekt einen wichtigen und hervorragenden Beitrag zum Erkenntnisfortschritt in den oben genannten Fächern?) sowie eine Aussage zu den benötigten Ressourcen/zum Flächenangebot (bei Feldversuchen).

Bei den geförderten Arbeiten sollte es konkret um Folgendes gehen: 

  • Verbesserung von Pflanzen durch moderne Züchtungstechniken, wie zum Beispiel Genomediting
  • Entwicklung neuer Pflanzenschutzverfahren unter Einsatz umweltschonender Pflanzenschutzmittel wie den „Biologicals“
  • Verwendung neuer nicht-chemisch-synthetischer Wirkstoffe, wie zum Beispiel nicht-kodierende RNA oder mikrobielle Kompositionen zur Kontrolle von Pflanzenkrankheiten
  • Einführung biotechnologischer Verfahren zur Reduzierung von Phosphat und Nitratdüngung sowie
  • Verbesserung der Pflanzenerträge im Bereich tropischer und subtropischer Regionen durch substanzielle nachhaltige Produktionsstrategien.

Art der Förderung: Vergabe eines Graduierten-Stipendiums oder eines Postdoc-Stipendiums

  • Beginn der Förderung: entfällt aktuell (das letzte Stipendium wurde im Jahr 2025 vergeben/Laufzeit ab 01.08.2025; nächste Ausschreibung: voraussichtlich erst wieder 2028, der Vorstand entscheidet zu gegebener Zeit)
  • Dauer der Förderung: drei Jahre
  • monatlicher Förderbetrag Graduiertenstipendium: 1.550 Euro (1.400 Euro Grundbetrag zuzüglich 150 Euro für Sach- und Reisekosten)
  • monatlicher Förderbetrag Postdocstipendium: 2.500 Euro; eventuell anfallende Sachkosten sind aus dem monatlichen Förderbetrag zu zahlen, separate Zuschüsse sind hierfür nicht möglich.
  • Eventuelle Zuschläge für Kinder werden bei beiden Stipendien-Arten zusätzlich gewährt. Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine Kinderzulage in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt. Für das erste Kind wird monatlich ein Betrag von 400 Euro gezahlt, dieser Betrag erhöht sich um jeweils 100 Euro für jedes weitere Kind.

Voraussetzungen für ein Graduierten-Stipendium

  • Abschluss eines Hochschulstudiums, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht
  • Annahme als Doktorand/in an der JLU Gießen beziehungweise Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion an der JLU Gießen
  • überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit
  • Einhaltung der Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bei allen Arbeiten
  • Das Promotionsvorhaben soll einen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt in den oben genannten Fächern erbringen sowie einen Benefit/Input für die Forschung an der JLU.
  • Bei öffentlichen Auftritten (zum Beispiel bei Tagungen) und Publikationen muss die Förderung durch die Dr.-Ernst-Lepold-Klipstein-Stiftung und damit die Verbindung zur JLU Gießen erkennbar sein.
  • Die Ausübung einer zusätzlichen Berufstätigkeit - neben dem Stipendium -, die das Promotionsvorhaben beeinträchtigen würde, ist ausgeschlossen; hierzu gehören Erwerbstätigkeiten außerhalb der Wissenschaft, die mehr als 16 Stunden im Monat in Anspruch nehmen. Zulässig sind jedoch Berufstätigkeiten, die dem Promotionsvorhaben förderlich sind, wie zum Beispiel Tätigkeiten als studentische Hilfskraft von nicht mehr als 42 Stunden pro Monat. Einkünfte aus den letztgenannten Tätigkeiten werden nicht auf das Stipendium angerechnet.

Voraussetzungen für ein Postdoc-Stipendium

  • Abschluss und Nachweis der Promotion
  • überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen, belegt zum Beispiel durch herausragende Publikationen
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit
  • Einhaltung der Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bei allen Arbeiten
  • Das geplante Projekt soll einen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt in den oben genannten Fächern erbringen sowie einen Benefit/Input für die Forschung an der JLU. Die Projektleitung ist an der JLU Gießen anzusiedeln. Die wissenschaftlichen Arbeiten sollen grundsätzlich an der JLU durchgeführt werden; Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich (zum Beispiel bei Feldversuchen, die andere klimatische Bedingungen erfordern).
  • Bei öffentlichen Auftritten (zum Beispiel bei Tagungen) und Publikationen muss die Förderung durch die Dr.-Ernst-Lepold-Klipstein-Stiftung und damit die Verbindung zur JLU Gießen erkennbar sein.
  • Die Ausübung einer zusätzlichen Berufstätigkeit - neben dem Stipendium -, die das Forschungsvorhaben beeinträchtigen würde, ist ausgeschlossen; hierzu gehören Erwerbstätigkeiten außerhalb der Wissenschaft, die mehr als 16 Stunden im Monat in Anspruch nehmen. Zulässig sind jedoch Berufstätigkeiten, die dem Forschungsvorhaben förderlich sind, wie zum Beispiel Lehraufträge oder andere wissenschaftliche Tätigkeiten von nicht mehr als 42 Stunden pro Monat. Einkünfte aus den letztgenannten Tätigkeiten werden nicht auf das Stipendium angerechnet.

Allgemeine Hinweise

  • Über die Vergabe von Stiftungserträgnissen entscheidet der Stiftungsvorstand. Gleichermaßen entscheidet der Stiftungsvorstand über Ausnahmen zu den genannten Förderungsmöglichkeiten und/oder evtl. Förderungsverlängerungen (diese sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich).
  • Im Fall der Bewilligung eines Stipendiums ist die geförderte Person verpflichtet, dem Stiftungsvorstand innerhalb eines im Bewilligungsbescheid festgesetzten Zeitraums über den Fortgang der Arbeit schriftlich zu berichten; ein Summary in deutscher und englischer Fassung ist als Anlage beizufügen
  • Allgemeine Informationen zu den Förderungen (Anzahl der vergebenen Stipendien, Themen der geförderten Projekte und so weiter) werden auf der Homepage der Stiftung veröffentlicht; bei Zustimmung der Geförderten sind darüber hinaus auch Angaben zu den geförderten Personen möglich. Eine entsprechende Erklärung erfolgt über das Bewerbungsformular.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Stiftung besteht nicht; durch die Bewerbung entstandene Auslagen können nicht ersetzt werden.

Adressierung des Antrags und Datenschutzhinweis

 

  • Senden Sie Anträge auf Förderung bitte ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail an Frau Claudia.Schick.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz: Die Verarbeitung von Daten durch die JLU Gießen erfolgt gemäß den Datenschutzerklärung der JLU.
 

Bewerbungsformular (docx) downloaden (de/en)

Ausschreibung downloaden (de/en)

 

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