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Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die Neukirch-Stiftung

Wichtige Informationen zur Förderung durch die Neukirch-Stiftung (hier: "weitere Stiftungszwecke") auf einen Blick

Auch im Jahr 2026 werden - neben den Neukirch-Preisen - "weitere Stiftungszwecke" gefördert; die Ausschreibungsfrist endet am 31. August 2026.

Bitte beachten Sie: Stipendien sind im Jahr 2026 NICHT ausgeschrieben (voraussichtlich erst wieder im Jahr 2027).

 

Stiftungszweck

Zweck der Neukirch-Stiftung ist ausschließlich die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) mit dem Ziel der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Gefördert werden sollen herausragende wissenschaftliche Arbeiten, insbesondere Master- oder Doktorarbeiten auf den Gebieten

  • der Archäologie,
  • der Klassischen Sprachen und
  • der Geographie an der JLU.

 

Ausschreibung der Förderung im Jahr 2026 (Bewerbungsfrist 31. August 2026)

Im Einzelnen werden folgende Förderungsmöglichkeiten ausgeschrieben:

  • Zuschüsse zu Veröffentlichungen
  • Zuschüsse zu Sach- und Reisekosten, Exkursionen
  • Bitte beachten Sie: Im Jahr 2026 ist KEINE Beantragung und Gewährung von (Teil)Stipendien möglich (hier: Graduiertenstipendien sowie Postdocstipendien), voraussichtlich erst wieder im Jahr 2027.

 

Hinweise zur Antragstellung auf eine Förderung:

Einzureichende Unterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben an den Vorstand der Stiftung inkl. Begründung des Antrags (maximal 2 Seiten)
  • Lebenslauf (maximal 2 Seiten)
  • Aufstellung der Kosten, zu denen ein Zuschuss beantragt wird (1 Seite)
  • Projektskizze sowie Zeitplan: Hier soll das geplante Förderformat reflektiert und erkennbar werden, in welchen Schritten Ihre Arbeit bzw. das Projekt zur Antragsreife gebracht werden soll (maximal 2 Seiten)
  • Nachweis über vorliegende Studienabschlüsse/Akademische Grade
  • Anschrift und Bankverbindung
  • Erklärung zu Infos auf der Webseite der Stiftung (die Erklärung ist NICHT verpflichtend)
  • ENTFÄLLT 2026 - Bei der Beantragung von Stipendien ist zusätzlich das Formular „Stipendien“ auszufüllen. 

Allgemeine Hinweise

Erläuterungen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten im Jahr 2026:

  • Zuschüsse zu den Kosten für Veröffentlichungen: Hier sind im Vorfeld mindestens zwei Angebote einzuholen und gemeinsam mit dem Antrag vorzulegen.
  • Sach- und Reisekosten, Exkursionen (z.B. zur Teilnahme an Tagungen und Kongressen bzw. zur Veranstaltung von Tagungen und Kongressen, Zuschüsse zur Durchführung von Exkursionen): Bei der Vorlage des Antrags sind nähere Angaben erforderlich (Begründung, voraussichtliche Kostenhöhe).

Die mögliche Förderung durch die Neukirch-Stiftung ist abhängig vom Stiftungsertrag. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, evtl. durch die Bewerbung entstandene Auslagen können nicht ersetzt werden.

Über die Vergabe entscheidet der Vorstand der Neukirch-Stiftung in einer Sitzung Anfang November 2026.

Gleichermaßen entscheidet dieser über eventuelle Ausnahmen zu den genannten Förderungsmöglichkeiten.

Die Förderung von Antragstellenden ist grundsätzlich nur einmal möglich.

Über Ausnahmen von der grundsätzlichen einmaligen Förderungsmöglichkeit sowie über evtl. Verlängerungen von Stipendien um 6 Monate – in begründeten Einzelfällen - entscheidet das Stiftungskuratorium.

Im Fall der Bewilligung eines Zuschusses besteht für die geförderte Person die Verpflichtung, innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes über den Fortgang der Arbeit zu berichten. Außerdem soll bei der Veröffentlichung geförderter Arbeiten die Förderung durch die Neukirch-Stiftung Erwähnung finden.

 

Nachstehende Infos sind nur zur Information - Die Ausschreibung von Stipendien ENTFÄLLT im Jahr 2026!!

Gewährung von (Teil)Stipendien in Form von Graduierten- und Postdocstipendien; eine Förderung in Form von Stipendien ist grundsätzlich ab dem Juli des Ausschreibungsjahres vorgesehen, Abweichungen sind möglich.Nachstehend finden Sie nähere Informationen zu Stipendien:

  • Gewährung eines Graduiertenstipendiums für die Dauer eines Jahres: Der monatliche Förderungsbetrag orientiert sich an der Höhe der Graduiertenstipendien an der JLU Gießen in analoger Anwendung der Satzung zur Vergabe von Graduiertenstipendien. Der monatliche Förderbetrag beträgt 1.200,- € zzgl. 150,- € Sachkostenzuschuss; Weiteres siehe https://www.uni-giessen.de/de/mug/5/pdf/forschung1/5_10_00_2_10ae.
  • Gewährung eines Stipendiums für Postdoktoranden für die Dauer eines Jahres: Der monatliche Förderungsbetrag beträgt 1.750,-€ zzgl. 250,- € Sachkostenzuschuss.
  • Kinderzulagen an Stipendiatinnen/Stipendiaten: Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine Kinderzulage in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt. Für das erste Kind wird monatlich ein Betrag von 400,- € gezahlt, dieser Betrag erhöht sich um jeweils 100,- € für jedes weitere Kind.
  • Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Teil der Arbeiten während der Stipendienzeit nicht an der JLU, sondern mobil erbracht wird. Um die Stipendienzeit auch für die Vernetzung und den Austausch vor Ort zu nutzen, ist jedoch eine tageweise Präsenz an der JLU unbedingt erforderlich. Die konkrete Ausgestaltung, wie z.B. blockweise Anwesenheiten, bedarf dann einer konkreten Absprache vor Ort. Bitte teilen Sie uns in Ihrem Bewerbungsschreiben Ihre Vorstellungen dazu mit.
  • Hinweis zu Erwerbstätigkeiten bei der Beantragung von Stipendien: Im Falle der Gewährung eines Stipendiums dürfen nur Erwerbstätigkeiten ausgeübt werden, die für Ihr Studium förderlich sind (z.B. bei Master-Studierenden die Tätigkeit als Hilfskraft mit nicht mehr als 42 Stunden pro Monat); Einkünfte aus einer solchen Tätigkeit werden auf das Stipendium nicht angerechnet. Andere Einkünfte des Stipendiaten oder der Stipendiatin im Sinne des Einkommenssteuerrechts werden hingegen angerechnet, soweit das Jahreseinkommen 15.350,- € übersteigt. Im Falle einer Stellenbesetzung (außerhalb einer Tätigkeit als Hilfskraft) oder bei Förderung aus anderen Quellen erlischt der Anspruch auf Zahlung des Stipendiums.

 

 

 

Adressierung des Antrags und Datenschutzhinweis

Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, Anträge auf eine Förderung ausschließlich als PDF-Datei per E-Mail an die Geschäftsführung des Vorstands, Frau Claudia.Schick zu senden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz: Die Verarbeitung von Daten durch die JLU Gießen erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, siehe Datenschutzerklärung.

 

Bewerbungsformular (entfällt für 2026!)

Stipendien-Formular Neukirch-Stiftung (docx)

 

Informationen zur Neukirch-Stiftung (u.a. zu den Preisträgerinnen und Preisträgern "Neukirch-Preise" der vergangenen Jahre sowie zu bisher weiteren Geförderten)

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