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Ein Rundschreiben ist ein gleichlautendes Schreiben (oder auch nur eine E-Mail), das einem bestimmten, zumeist größeren Personenkreis, zur Kenntnis gegeben wird. "Rundschreiben der Präsidentin/des Präsidenten" werden an Mitglieder und Angehörigen der JLU versandt und können nur im Auftrag eines Präsidiumsmitglieds initiiert werden. Sie dienen in erster Linie zur Übermittlung wichtiger Informationen, die den Betrieb der Universität oder die Abwicklung von Dienstgeschäften betreffen.

Aktuell gültige, formelle Rundschreiben des Präsidenten: https://www.uni-giessen.de/de/org/admin/rs.

Rundschreiben sind verpflichtend zur Kenntnis zu nehmen. Ausführliche Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.uni-giessen.de/de/org/admin/dez/b/2/rs-regeln_jlu_intern.

Die Beauftragung einer Rundmail erfolgt über: https://www.uni-giessen.de/de/fbz/svc/hrz/svc/email/e-mail-verteiler/rundmail-auftrag.

Neu seit Ende Januar 2026: Damit für die Kolleginnen und Kollegen im HRZ ein klares und handlungssicheres Verfahren gewährleistet ist, wurde in das oben genannte Rundmail-Beauftragungsformular eine sogenannte "Checkbox" eingefügt. "Durch Anhaken" erklären die jeweiligen Auftragserteilenden: "Ich bestätige hiermit, dass der Versand des „Rundschreibens der JLU“ im Auftrag eines Präsidiumsmitglieds der JLU erfolgt."

Siehe § 12 Richtlinien für die Zusammenarbeit der Präsidialverwaltung.