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Wie viele Tiere dienen pro Jahr als Versuchstiere?

Wie viele Tiere dienten im Jahr 2022 an der JLU als Versuchstiere?

Der Begriff „Versuchstiere“ umfasst sehr unterschiedliche Kategorien.

Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere (*) gelten als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern aus den Tierkliniken der JLU) und/oder als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt.

Die hier vorliegenden Zahlen umfassen ausschließlich Daten aus der Gruppe der Wirbeltiere. Die Tabelle gliedert sich in 3 Kategorien:

1)      Tiere, die zu Tiertötungen zu wissenschaftlichen Zwecken gemäß § 4 Absatz 3 Tierschutzgesetz verwendet worden sind,

2)      Tiere, die im Rahmen eines Tierversuchsvorhabens gemäß § 7 Absatz 2 Tierschutzgesetz eingesetzt wurden,

3)      Tiere, die zu Lehrzwecken verwendet worden sind.

Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden (§4 TierSchG), sind Tiere, an denen zuvor keinerlei Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden. Dies ist nötig, um beispielsweise Organe oder Zellen für wissenschaftliche Experimente zu erhalten.

Zur Einordnung der hier aufgeführten Zahlen:

In Deutschland wurden 2022 etwas weniger als 2 Millionen Tiere als Versuchstiere eingesetzt. Hessenweit wurden im Jahr 2022 ungefähr 280.000 Versuchstiere verwendet.

Eine Navigationshilfe für die Vielzahl von Daten zu Tierversuchen findet sich in der Broschüre "Kompass Tierversuche" der Initiative Tierversuche verstehen.

Tab.: Art und Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) eingesetzten Tiere im Jahr 2022
(*) Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere gelten ebenfalls als Versuchstiere, wenn sie im Rahmen der Ausbildung sowie für klinische Studien (Tiere von Patientenbesitzerinnen und -besitzern) und als Blutspender (Katze, Hund) genutzt werden. Diese Tiere leben ohne Beeinträchtigung weiter und gehen nach der Studie zurück zu ihren Besitzerinnen und Besitzern. Klinikseigene Tiere werden nach einer gewissen Zeit an Privatpersonen vermittelt. (#) "Vögel" und "Säugetiere"  sind hauptsächlich freilebende Tiere wie Fledermäuse und kleine Nager, die im Rahmen von Freilandstudien untersucht werden. Diese Tiere werden nach einer kurzen Begutachtung und Registrierung sofort wieder in die Natur entlassen.

Viele Tiere werden insbesondere im Rahmen der Ausbildung bzw. in der Lehre an der Universität am Ende eines Tierversuchs nicht getötet, sondern dürfen in ihrem gewohnten Umfeld weiterleben. Es handelt sich meist um klinikseigene Tiere oder Tiere von Mitarbeitenden, Studierenden oder Patientenbesitzerinnen oder -besitzern, die zuvor ihre Zustimmung z. B. zu einer Blutabnahme gegeben haben.

Tiere in der biomedizinischen Forschung müssen im Rahmen eines Tierversuchs meistens für weiterführende Untersuchungen schmerzfrei eingeschläfert werden. Tiere die nach ihrem Einsatz für die Wissenschaft nicht mehr genutzt werden sollen, werden - wo immer möglich - an Privatpersonen abgegeben.

"Vögel" und "Säugetiere" (#) sind hauptsächlich freilebende Tiere wie Fledermäuse und kleine Nager, die im Rahmen von Freilandstudien untersucht werden. Diese Tiere werden nach einer kurzen Begutachtung und Registrierung sofort wieder in die Natur entlassen.

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