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Ehrendoktorwürde für Prof. Christoph Benicke

Brasilianische Universität zeichnet den JLU-Rechtswissenschaftler für seine Verdienste um die Kooperation der beiden Universitäten aus

Nr. 36 • 20. März 2024 

Verleihung der Ehrendoktorwürde an Prof. Dr. Christoph Benicke durch die Vizerektorin der UFRGS Prof. Dr. Patricia Pranke. Foto: Rochele Zandavalli, Secom/UFRGS
Verleihung der Ehrendoktorwürde an Prof. Dr. Christoph Benicke durch die Vizerektorin der UFRGS Prof. Dr. Patricia Pranke. Foto: Rochele Zandavalli, Secom/UFRGS

Der Gießener Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christoph Benicke ist von der Universidade Federal do Rio Grande do Sul (UFRGS) in Porto Alegre (Brasilien) mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet worden. Die Ehrung erfolgte in Anerkennung seiner Verdienste um die Kooperation zwischen der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) und der UFRGS. Prof. Benicke ist Kooperationsbeauftragter der JLU und arbeitet zudem wissenschaftlich eng mit seinen Kolleginnen und Kollegen an der brasilianischen Universität zusammen.

Prof. Dr. Christoph Benicke hat seit 2003 die Professur für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der JLU inne. Die Schwerpunkte seiner Forschungs- und Lehrtätigkeit liegen auf den Gebieten des Schuldrechts und Sachenrechts, des deutschen und europäischen Internationalen Privatrechts und des internationalen Einheitsrechts. Daneben widmet sich Prof. Benicke der Rechtsvergleichung, wobei er sich insbesondere auf die Länder Lateinamerikas konzentriert. Eine besonders enge Zusammenarbeit unterhält seine Professur seit dem Jahr 2006 mit der UFRGS. Der inhaltliche Fokus liegt dabei auf Fragen des Verbraucherschutzrechts. Diese Kooperation wurde mehrfach durch Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) gefördert und mündete in zahlreichen gemeinsamen Veröffentlichungen. 

Zwischen der der Universidade Federal do Rio Grande do Sul und der JLU besteht seit Ende 2011 ein Kooperationsabkommen. Der rege Austausch von Studierenden mit Auslandsaufenthalten von jeweils einem Jahr ist ein Merkmal dieser Zusammenarbeit. Mehr als 50 Studierende beider Universitäten nutzten diese Möglichkeit bereits. Aber auch Promovierende, Postdoktorandinnen und -doktoranden sowie Professorinnen und Professoren pflegen Kontakte. 

 

  • Kontakt

Prof. Dr. Christoph Benicke
Professur für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Telefon: 0641 99-21301
E-Mail: christoph.benicke

 

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