Mehr Autonomie für Hochschulen
Arbeitskreis der deutschen Universitätskanzlerinnen und -kanzler legt Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene Land – Hochschule vor
Nr. 55 • 30. März 2009
Auf dem Weg zu größerer Autonomie sind die Universitäten in den letzten
Jahren weit vorangeschritten. Neue Steuerungsinstrumente regeln das
Zusammenspiel von Landesregierungen und Hochschulen, müssen aber
kontinuierlich weiterentwickelt und an sich verändernde
Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Arbeitskreis der deutschen
Universitätskanzlerinnen und -kanzler „Leistungsorientierte
Mittelverteilung und Zielvereinbarungen“ legt erstmals „Empfehlungen
zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene Land – Hochschule“
vor. Angesprochen sind neben den Verantwortlichen aus den Hochschulen
die Landesregierungen sowie alle, die Verantwortung für die
Landeshochschulpolitik tragen.
Unter Rückgriff auf Konzepte des
Neuen Steuerungsmodells wurden seit Ende der neunziger Jahre neue
Steuerungsinstrumente im Hochschulbereich eingeführt. Ziel war es, im
Zusammenwirken von Landesregierung und Hochschulen nicht nur mehr
Autonomie für die Hochschulen zu erreichen, sondern die strategischen
und Managementkompetenzen aller Akteure zu stärken. Dieser Weg wird
seither konsequent beschritten.
Seit Oktober 2005 hat sich der
Kanzlerarbeitskreis „Leistungsorientierte Mittelverteilung und
Zielvereinbarungen“ intensiv mit der Hochschulsteuerung an der
Schnittstelle Land – Hochschule beschäftigt. In Form einer ersten
vergleichenden Bestandsaufnahme am Beispiel von fünf Bundesländern und
Bewertung des bisher erreichten Stands der Reformen legt der
Kanzlerarbeitskreis nun seine „Empfehlungen zur Gestaltung von
Steuerungssystemen auf der Ebene Land – Hochschule“ vor. Grundlage sind
Länderberichte zur Hochschulsteuerung in Baden-Württemberg, Berlin,
Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
Der Arbeitskreis
nimmt in seinen Empfehlungen eine wertende Analyse in zwei Stufen vor:
Im ersten Teil der Publikation werden die wesentlichen strategischen
Steuerungsinstrumente, wie zum Beispiel Zielvereinbarungen oder
leistungsorientierte Mittelverteilung und deren gesetzliche Grundlagen,
in den Blick genommen. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf den
verschiedenen Steuerungsgegenständen – von Lehre und Forschung über
Personal hin zu baulichen Investitionen. Ziel der aktuellen
Empfehlungen ist es, die Steuerungs- und Führungsinstrumente von Land
und Hochschule, deren Verhältnis durch die Grundfinanzierung der
Hochschulen durch den Staat geprägt ist, weiterzuentwickeln und an sich
verändernde Rahmenbedingungen anzupassen.
Der Arbeitskreis
„Leistungsorientierte Mittelvergabe und Zielvereinbarungen“ wurde 2001
von den deutschen Universitätskanzlerinnen und -kanzlern gegründet.
Seit 2003 liegt der Vorsitz bei Dr. Michael Breitbach, Kanzler der
Justus-Liebig-Universität Gießen. Der Arbeitskreis hat sich in der
Vergangenheit bereits mit wichtigen Elementen der Hochschulreform in
Deutschland befasst und hierzu der Öffentlichkeit Publikationen
vorgelegt: Neben einer Handreichung zum Thema
„Berufungszielvereinbarungen“ hat der Arbeitskreis eine weitere zum
Thema „Hochschulinterne ziel- und leistungsorientierte Mittelvergabe“
sowie 2008 die Empfehlungen zur Ausgestaltung der
Personalmittelbudgetierung veröffentlicht.
www.uni-kanzler.de
Kontakt:
Dr. Michael Breitbach
Kanzler der Justus-Liebig-Universität Gießen
Ludwigstraße 23
35390 Gießen
Telefon: 0641 99-12030
Fax: 0641 99-12039