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Im JLU Dictionary finden sich Übersetzungsvorschläge für häufig verwendete Begriffe. Die Vorschläge für englische Begriffe stellen lediglich Empfehlungen für die deutschen, JLU-spezifischen Begrifflichkeiten dar.

Das JLU-Dictionary ist unter folgendem Link abrufbar: JLU-Dictionary (uni-giessen.de)

Für Übersetzungen ins Englische stellt das Präsidium für die Einheiten der Präsidialverwaltung jährlich Mittel in einem Übersetzungs-Fonds zur Verfügung. Diesen verwalten gemeinsam das Akademische Ausalandsamt (AAA) und das Präsidialbüro (PB); die beiden Abteilungen betreuen auch die zugehörige Funktionsmailadresse admin-uebersetzungen@uni-giessen.de. Um Mittel aus dem Fonds nutzen zu können, muss vor Auftragsvergabe an einen externen Dienstleister ein formloser Antrag an die o.g. Funktionsmailadresse gerichtet werden, der nähere Angaben zur gewünschten Übersetzung (Art des Textes/Dokumentes, Umfang) enthält. Nach grundsätzlicher Zustimmung zum Antrag kann ein Angebot eingeholt werden. Nach Weiterleitung des Angebots an die o.g. Adresse und eine erneute Zustimmung kann die Übersetzung beauftragt werden. Die Begleichung der Rechnung erfolgt dann aus Mitteln des Fonds.

Eine Unterschriftenmappe ist ein Hilfsmittel aus dem Büroalltag. Die Mappe erleichtert das regelmäßige Unterzeichnen von Briefen oder Verträgen dadurch, dass die Dokumente für die Mitzeichnenden und/oder Vorgesetzten so vorbereitet werden, indem in jedem freien Fach grds. nur ein Blatt (oder nur 1 Vertrag) liegt.

Muster: Ein Schreiben geht über die Rechtsabteilung zur Unterzeichnung an die Kanzlerin. Ganz vorne in der Unterschriftenmappe wird i. d. R. ein kurzer Aktenvermerk mit Hintergrundinfos abgelegt (oder z. B. Mailwechsel zur Hintergrundinfo), dann die Kopie des Schreibens/des Vertrags und anschließend das Original/die Originale.

Sind z. B. 3 Ausfertigungen eines Vertrags zu unterzeichnen, sind diese jeweils einzeln in ein freies Fach der Mappe zu legen (keine 3 Verträge „aufeinander“).

Vorbereitung von zu unterzeichnenden Unterlagen: Die Unterlagen, die unterzeichnet werden sollen, sind seitens der jeweiligen Bearbeitenden (Abteilungen, Sekretariate.......) final vorzubereiten. Zum Beispiel bei Verträgen sind auf der "Unterzeichnungsseite" Ort und Datum auszufüllen und - sofern erforderlich - ist auch ein Stempel schon vorher auf dem Dokument anzubringen.

 

Das Zeichnungsrecht regelt, wer innerhalb der Organisationseinheit berechtigt ist, Dokumente zu unterzeichnen, abhängig vom Inhalt des Schreibens und der Position der unterzeichnenden Person: Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die JLU Gießen gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz (HessHG) nach außen und unterzeichnet „ohne Zusätze“. Die übrigen Mitglieder des Präsidiums unterzeichnen „In Vertretung“ der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Kanzlerin oder der Kanzler ist Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt (Verwendung des Briefkopfs Kanzler/in und Unterzeichnung ohne Zusätze) und nimmt die Geschäfte der laufenden Verwaltung wahr (hier: Verwendung Briefkopf Präsident/in, Unterzeichnung als Präsidiumsmitglied mit dem Zusatz „In Vertretung“).

Beispiele dafür, in welchen Fällen Präsidentin/Präsident oder Kanzlerin/Kanzler unterzeichnen, finden Sie unter dem Stichwort "Geschäfte der laufenden Verwaltung".

Bei allen weiteren Sachbearbeitungen ist „Im Auftrag“ zu unterzeichnen.

Die Personaldezernentin unterzeichnet - bei Vertretung der Kanzlerin bei Urlaub etc. - ebenso "Im Auftrag", jedoch mit dem Zusatz "Vertreterin der Kanzlerin".

Siehe auch das Stichwort "Zeichnungrecht".

Bitte beachten Sie auch die Infos zur Vorbereitung von zu unterzeichnenden Unterlagen unter dem oben genannten Stichwort "Unterschriftenmappe".