Offboarding – Personalangelegenheiten, Accounts, Arbeitsmittel
Sie sind an der JLU bedienstet oder gastweise tätig und verlassen die JLU bald? Erfahren Sie hier, was in Personalangelegenheiten zu beachten ist und was Ihr Austritt für Ihre Accounts und Arbeitsmittel bedeutet.
- Checkliste zum Offboarding
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Worum es geht
Ob in der Wissenschaft, der Technik oder der Verwaltung: Sie haben durch Ihre Arbeit einen wichtigen Teil dazu beigetragen, dass Forschung und Lehre an der JLU gelingen. Dafür bedanken wir uns herzlich.
Als ehemaliges Mitglied der Universität sind Sie einen gemeinsamen Weg mit uns gegangen und haben diesen auch maßgeblich geprägt. Um diese gegenseitige Verbindung auch in Zukunft aufrechtzuerhalten, möchten wir mit Ihnen in Kontakt bleiben. Wir laden Sie daher herzlich ein, unserem Alumni-Netzwerk beizutreten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Alumni-Service der JLU.
Um Ihnen den Austritt organisatorisch zu erleichtern, finden Sie auf dieser Seite Informationen zu Personalangelegenheiten und was Ihr Austritt für Ihre Accounts und Arbeitsmittel bedeutet. Diese Seite richtet sich nicht nur an die betroffenen Personen, sondern bietet auch Vorgesetzten und Sekretariaten Orientierung, was bei Austritt einer Person aus Ihrem Team zu tun ist.
Diese Seite wird fortlaufend um weitere Inhalte ergänzt. Fehlt Ihnen etwas in unserer Checkliste? Dann kontaktieren Sie uns gerne: support.
- Checkliste zu Personalangelegenheiten
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Checkliste zu Personalangelegenheiten
Beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. durch Kündigung, Auflösungsvertrag oder Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages) ist folgendes zu beachten:Entgeltzahlung und Sozialversicherung
Mit dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird durch die Hochschulbezügestelle- die Entgeltzahlung eingestellt
- die Abmeldung von der Kranken-, Arbeitslosen und Rentenversicherung
- sowie ggf. die Abmeldung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Karlsruhe vorgenommen.
Bitte informieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über Ihr Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.Adressänderung
Soweit sich Ihre Wohnanschrift ändern sollte, teilen Sie dies bitte dem Personalmanagement in Textform mit.Ausschlussfrist
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden (§ 37 TV-H).Urlaub
Der noch zustehende Erholungsurlaub ist bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen.Arbeitsuchendmeldung
Zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen, wie einer Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung (§ 159 Abs. 1 Nr. 9 SGB III), sind Personen deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine fernmündliche, schriftliche, per Fax oder E-Mail erfolgende Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 3 SGB III sollen Arbeitgeber Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung bei der Agentur für Arbeit informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit oder unter deren Rufnummer: 0800 4 5555 00.
- Checkliste zum HRZ-Account
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Checkliste zum HRZ-Account
Am Tag nach dem Austritt wird der Account und damit die Zugänge zu den Systemen der JLU gesperrt, die E-Mailadresse wird deaktiviert. Der Account und die E-Mail-Adresse werden zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht. Einzige Ausnahme: Die Accounts von Lehrbeauftragten und Titellehrenden laufen noch sechs Monate nach Semesterende weiter.
Wir informieren die betroffenen Personen selbstverständlich rechtzeitig vorab per E-Mail, ab wann die Sperrung eintritt. Eine Verlängerung Ihres Accounts ist nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Weitere Informationen zu Accountberechtigungen und Laufzeiten finden Sie auf den Seiten des Hochschulrechenzentrums.
Haben Sie noch weitere allgemeine Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an den HRZ-Support: support
- A-Z
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A-Z (HRZ-Account)
- Checkliste zur JLU-Chipkarte
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Checkliste zur JLU-Chipkarte
Mensa-Guthaben
Ihr Mensa-Guthaben können Sie sich an den Kassen des Studierendenwerks auszahlen lassen. Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Gießen.Kopierguthaben
Die Rückzahlung des Kopierguthabens auf der Chipkarte ist an den "Aufwertern" möglich, ab einem Guthaben von 10 EUR auch per EC-Gutschrift.
Weitere Informationen zum Kopierguthaben finden Sie auf den Seiten der Materialwirtschaft (die Informationen gelten auch für Bedienstete, die für private Kopien Guthaben auf ihre JLU-Chipkarte geladen haben).
Weitere Informationen zu den Standorten der "Aufwerter" gibt es auf der Hilfe-Seite unseres Dienstleisters.
Unpersonalisierte JLU-Chipkarte mit Schließfunktion
Bitte geben Sie Ihre unpersonalisierte JLU-Chipkarte hier ab:
Schlüsselausgabe der JLU Gießen
Bismarckstraße 20
35390 Gießen
Raum 3 (Lageplan)
ÖffnungszeitenRückgabe der personalisierten JLU-Chipkarte
Bitte geben Sie Ihre JLU-Chipkarte an der Servicetheke des Hochschulrechenzentrums (HRZ) zurück oder senden Sie sie an diese Adresse:
Hochschulrechenzentrum der Justus-Liebig-Universität Gießen
Servicetheke Raum 62
Heinrich-Buff-Ring 44
35392 Gießen
- Checkliste zu Arbeitsmitteln
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Checkliste zu Arbeitsmitteln
Schlüssel
Bitte geben Sie Ihre Schüssel hier ab:
Schlüsselausgabe der JLU Gießen
Bismarckstraße 20
35390 Gießen
Raum 3 (Lageplan)
ÖffnungszeitenWeitere Informationen zu Schlüsseln finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftsverwaltung.Hardware: Notebooks und Smartphones
Ihre Notebooks und Dienst-Smartphones verbleiben in Ihrer Einrichtung.Bibliothek / Bibliotheksausweis
Bitte geben Sie ausgeliehene Bücher und sonstige Medien in der Bibliothek ab. Sie besitzen einen Leseausweis? Der Leseausweis ist in der Regel zwei Jahre gültig. Vier Wochen vor Gültigkeitsablauf erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail und Sie können den Ausweis zu den Kassenöffnungszeiten der Universitätsbibliothek unter Vorlage des gültigen Personalausweises verlängern lassen, sofern Sie die Voraussetzungen für den Erhalt eines Leseausweises erfüllen. Mehr Informationen zu Leseausweisen finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.Landesticket
Bitte senden Sie das LandesTicket Hessen entweder per Post oder Hauspost zurück an:
Justus-Liebig-Universität Gießen
Dezernat C – Personaldezernat, Abteilung C4
Goethestraße 58
35390 Gießenoder geben Sie es hier ab:
Goethestraße 58
Erwin-Stein-Gebäude
Dezernat C - Sekretariat
1. Stock, Raum 102Weitere Informationen zum Landesticket finden Sie auf den Seiten des Personaldezernats.
- Checkliste zur Büroorganisation
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Checkliste zur Büroorganisation
Digitale Ablage
Wir bitten Sie, Ihre digitale Ablage vor Ihrem Austritt zu prüfen. Sind die Dateien einheitlich und eindeutig benannt? Ist die Ordnerstruktur schlüssig, so dass Ihre Abteilung auch nach Ihrem Austritt Ihre Arbeit nachvollziehen und weiterverfolgen kann? Beachten Sie auch die Richtlinien für die Glossar zum Verwaltungshandeln (A: Akte, Aktenführung) - diese sind auch für die dezentralen Einrichtungen hilfreich.Analoge Ablage
Ihr Aufgabengebiet erfordert die Ablage analoger Dokumente? Auch hier bitten wir Sie, Ihre Ordner noch einmal durchzugehen. Sind die Ordner eindeutig benannt? Ist die Sortierung der Akten schlüssig und einheitlich (Vorgang, Datum, ...)? Beachten Sie auch die Richtlinien für die Glossar zum Verwaltungshandeln (A: Akte, Aktenführung) - diese sind auch für die dezentralen Einrichtungen hilfreich.E-Mail-Postfach
Für die allgemeine Büroorganisation und die Sicherstellung von Vertretbarkeit empfiehlt die JLU die Nutzung von Funktions-E-Mail-Adressen (Shared Mailbox), die von mehreren Personen genutzt werden können. Haben Sie in Ihrem persönlichen Postfach E-Mails, die für Ihre Abteilung relevant sind? Wir bitten Sie, diese für Ihr Team zu sichern oder in ein gemeinsam genutztes Postfach zu verschieben.Mitgliedschaften / Abonnements
Bitte kündigen Sie rechtzeitig Ihre Mitgliedschaften und / oder Abonnements.