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FAQ

Häufig gestellte Fragen zu den Adobe Creative Cloud und Acrobat Pro Lizenzen

A) Fragen zur Nutzung des Adobe Acrobat Pro

  1. Ich nutze aktuell noch den Adobe Acrobat Pro 2020 (Kaufversion). Wie lange kann ich diesen Version noch einsetzen?
  2. Was ist der Unterschied zwischen Adobe Acrobat Pro 2020 und Adobe Acrobat Pro DC?
  3. Warum gibt es keine Kaufversion mehr für den Adobe Acrobat Pro?
  4. Wo kann ich eine personengebundene Acrobat Pro DC Lizenz erwerben?
  5. Muss ich den Acrobat Pro separat erwerben, wenn ich bereits eine personenbezogene Creative Cloud All Apps Lizenz besitze?
  6. Welche Möglichkeiten gibt es für die Nutzung der Acrobat Pro DC (Mietlizenz) in Computerräumen?

B) Fragen zur Nutzung des Creative Cloud All Apps Softwarepakets

  1. Wo kann ich eine personengebundene Adobe CC Lizenzen erwerben?
  2. Kann ich auch Einzelprodukte aus der Creative Cloud Suite beziehen?

C) Fragen zur Lizenzform "Personengebundene Lizenzen / Named User Licences"

  1. Wie laufen die nächsten Schritte nach dem Erwerb einer personengebundenen Adobe Lizenz ab?
  2. Kann ich meine personengebundene Lizenz auf mehreren Geräten nutzen?
  3. Ist die erworbene Lizenz für die gesamte Laufzeit an eine Person gebunden?
  4. Kann eine Person mehrere personengebundene Lizenzen gleichzeitig zugewiesen haben?
  5. Was ist eine EnterpriseID?
  6. Wie lange sind die Passwörter für mein Adobe Benutzerkonto (EnterpriseID) gültig?
  7. Gibt es personengebunden Lizenzen auch für Studierende?

D) Fragen zur Lizenzform "Gerätegebundene Lizenzen / Shared Device Licensing"

  1. Ich möchte Lizenzen für einen PC-Pool erwerben und installieren. Was muss ich tun?
  2. Warum ist auch beim Shared Device Licensing ein Login erforderlich?
  3. Woher erhalten Nutzende, die die Adobe Creative Cloud Produkte auf PC-Poolrechnern nutzen wollen, eine Adobe Kennung?

 
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A) Fragen zur Nutzung des Adobe Acrobat Pro

Ich nutze aktuell noch den Adobe Acrobat Pro 2020 (Kaufversion). Wie lange kann ich diesen Version noch verwenden?

Adobe hat das "End of Life" für Juni 2025 angekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird diese Version noch mit Updates versorgt und kann ohne Bedenken weitergenutzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Adobe Acrobat Pro 2020 und Adobe Acrobat Pro DC?

Bei Acrobat Pro 2020 handelt es sich um die Kaufversion, die im Fall des Lizenzvertrags der JLU über eine Seriennummer auf dem Endgerät aktiviert wird. Diese Version wird vom Hersteller noch mit Updates versorgt, aber nicht auf "modernere" Versionen der Software aktualisiert.

Bei Acrobat Pro DC handelt sich um die Mietversion. DC steht für "Document Cloud". Diese Version wird stetig weiterentwickelt und immer kontinuierlich mit er neuesten Softwareversion von Adobe aktualisiert. Adobe nennt dies "Continous Release". Intern hat diese Version auch nochmal eine eigene Versionsnummer. Die kann man über "Hilfe > Über Acrobbat Pro anzeigen lassen". Diese beginnt dann immer mit dem Jahr gefolgt von der Release Nummer. Also z.B. 2024.002.20985. Die Mietversion kann nur mit einem personenbezogenen Nutzerkonto verwendet werden.

Warum gibt es keine Kaufversion mehr für den Adobe Acrobat Pro?

Adobe nimmt bereits seit Jahren eine Umstellung der Lizenzmodelle vor. Kaufversionen der Creative Cloud Produkte gibt es bereits seit vielen Jahren nicht mehr. Im Juli 2024 ist mit dem Acrobat Pro nun auch die letzte (relevante) Kaufversion durch das Mietmodell abgelöst worden.

Wo kann ich eine personengebundene Acrobat Pro DC Lizenz erwerben?

Sie finden die Lizenz im JLU-Online Shop (JustOS). Suchen Sie am besten in der Schnellsuche nach "Adobe Acrobat Pro". Bitte denken Sie daran, bei der Bestellung Namen und die universitäre E-Mail-Adresse der Person anzugeben, die die Lizenz nutzen soll, wenn Sie das Produkt in den Warenkorb legen.

Muss ich den Acrobat Pro separat erwerben, wenn ich bereits eine personenbezogene Creative Cloud All Apps besitze?

Nein, im Creative Cloud All Apps Softwarepaket ist neben Photoshop, Indesign, Illustrator & Co. auch der Acrobat Pro enthalten. Sollten Sie eine Creative Cloud All Apps verwenden, aber der Acrobat Pro DC noch nicht installiert sein, dann schauen Sie bitte auf diese Anleitung zum Nachinstallieren von Software.

Welche Möglichkeiten gibt es für die Nutzung der Acrobat Pro DC (Mietlizenz) in Computerräumen?

Hier gibt es im (volumenbasierten) Mietlizenzenvertrag von Adobe aktuell keine Option. Da das für die Praxis an Hochschulen nicht wirklich gangbar ist, arbeiten wir hier an möglichen Lösungen.


B) Fragen zur Nutzung des Creative Cloud All Apps Softwarepakets

Wo kann ich eine personengebundene Adobe CC Lizenz erwerben?

Die neuen Adobe Lizenzformen finden Sie im JLU-Online Shop (JustOS). Suchen Sie am besten in der Schnellsuche nach "Adobe Creative Cloud" bzw. "Adobe Acrobat Pro". Bitte denken Sie daran, bei der Bestellung Namen und die universitäre E-Mail-Adresse der Person anzugeben, die die Lizenz nutzen soll, wenn Sie das Produkt in den Warenkorb legen.

Kann ich auch Einzelprodukte aus der Creative Cloud Suite beziehen?

Leider nein. Seit dem Rahmenvertrag 2019 hat Adobe den Verkauf von Einzelproduktlizenzen eingestellt. Sie können nur noch die „Creative Cloud All Apps“ beziehen. Photoshop, Illustrator, InDesign, etc. gibt es nur noch im Paket. Einzige Ausnahme ist der Adobe Acrobat Pro DC.


C) Fragen zur Lizenzform "Personengebundene Lizenzen / Named User Licences"

Wie laufen die nächsten Schritte nach dem Erwerb einer personengebundenen Adobe Lizenz ab?

Nach dem Erwerb der Lizenz über JustOS richtet das HRZ Lizenzmanagement ein Adobe Benutzerkonto (eine sogenannte "EnterpriseID") für die nutzende Person ein und weist diesem Benutzerkonto die erworbene Lizenz zu.

Diese Person erhält dann eine Bestätigungs-Mail vom Absender „message@adobe.com“ mit dem Hinweis, dass nun Zugriff auf die Adobe Applikation(en) besteht. In dieser Mail finden Sie einen Hinweis "Jetzt loslegen" (oder sinngemäß). Klicken Sie darauf, werden Sie aufgefordert, ein Passwort für Ihre Konto bei Adobe zu setzen. Danach ist das Benutzerkonto einsatzbereit.

Darüber hinaus erhalten Sie vom HRZ eine weitere E-Mail mit Informationen zum Bezug der Installationsmedien und zum Ablauf des Installationsprozesses. Grundsätzlich ist eine Selbstinstallation möglich, wenn Sie jedoch Unterstützung durch die Arbeitsplatzbetreuung des HRZ benötigen, dann können Sie auf diese E-Mail einfach mit Bitte um Unterstützung antworten.

Kann ich meine personengebundene Lizenz auf mehreren Geräten nutzen?

Ja, Sie können die Lizenz auf so vielen Geräten nutzen, wie Sie im Einsatz haben. Auf all diesen Geräten können die Adobe Produkte installiert werden. Sie können allerdings nicht auf mehreren Geräten gleichzeitig im Parallelbetrieb eingesetzt werden. Die Lizenzen sind an Ihre Person, d.h. an Ihr Adobe Benutzerkonto gebunden.

Ist die erworbene Lizenz für die gesamte Laufzeit an eine Person gebunden?

Nein, wenn die Person die Lizenz im Laufe der drei Jahre nicht mehr benötigt, weil sich die Aufgaben geändert haben, die Person die JLU Gießen verlassen hat, etc., dann kann die Lizenz an eine andere Person übertragen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an das HRZ Lizenzmanagement () und nennen bitte den aktuellen und neuen Lizenznehmer.

Kann eine Person mehrere personengebundene Lizenzen gleichzeitig zugewiesen haben?

Diese Option macht vom Grundprinzip der Lizenzform keinen Sinn. Eine Person kann nicht gleichzeitig an mehreren Geräten arbeiten. Insofern ist die Lizenz-Person-Zuordnung eine 1:1-Zuordnung. Mehrere Personen, die die Adobe Creative Cloud Software nutzen möchten, benötigen alle eine eigene personengebundene Lizenz.

Sollte es sich um Pool- oder Laborrechner handeln, an denen wechselnde Personen im Rahmen einer gerätegebundenen Lizenz arbeiten sollen, dann handelt es sich um eine sogenannte „Shared Device License“. Schauen Sie hierzu die weiterführenden Fragen weiter unten im Text an.

Was ist eine EnterpriseID?

"EnterpriseID" ist die Bezeichnung für ein Benutzerkonto bei Adobe, mit dem eine personengebundene Lizenz verknüpft werden kann. Sie besteht im Wesentlichen aus der (voll qualifizierten) universitären E-Mail-Adresse (vorname.nachname@einrichtung.uni-giessen.de) der Person, die eine Lizenz nutzen möchte. Die EnterpriseID ist vergleichbar mit der den Adobe-Nutzerinnen und -Nutzern bekannten AdobeID. Der Wesentliche Unterscheid ist, dass eine AdobeID eine persönliche Kennung ist und sich im Eigentum der Privatperson befindet und die EnterpriseID eine dienstliche Kennung im Eigentum der Bildungseinrichtung ist.

Wie lange sind die Passwörter für mein Adobe Benutzerkonto (EnterpriseID) gültig?

Die aktuellen Sicherheitseinstellungen legen fest, dass das Passwort alle 90 Tage geändert werden muss. Sie erhalten dazu eine Systemnachricht von Adobe, die Sie auffordert, Ihr Passwort zu ändern.

Gibt es personengebunden Lizenzen auch für Studierende?

Nein, personengebunden Lizenzen können nur durch Mitarbeitende der JLU Gießen erworben und genutzt werden?  Studierende können die Adobe Produkte im Rahmen des Shared Device Licensings auf Poolgeräten der JLU Gießen nutzen. Bitte lesen Sie hierzu auch  unter "Gerätegebundene Lizenzen / Shared Device Licensing" weiter.


D) Fragen zur Lizenzform "Gerätegebundene Lizenzen / Shared Device Licensing"

Ich möchte Lizenzen für einen PC-Pool erwerben und installieren. Was muss ich tun?

Für PC-Pools hat Adobe das sogenannte Shared Device Licensing eingeführt. Die Lizenzform ist ein Hybrid aus geräte- und personengebundener Lizenzierung. Für die Lizenzierung wird die Anzahl der Geräte und nicht die der nutzenden Personen gezählt.

Haben Sie beispielsweise einen PC-Raum für Lehrveranstaltungen oder mehrere Laborarbeitsplätze mit mehreren Geräten und wechselnden Nutzenden, dann benötigen Sie diese Form der Lizenzierung.

Für den Erwerb suchen Sie zunächst in der Schnellsuche in JustOS nach "Adobe Creative Cloud". Wählen Sie bitte den Artikel "… Shared Device Lizenz (Gerätegebundene Lizenz für PC-Pools)".

Für jeden Arbeitsplatz, den Sie hiermit ausstatten wollen, benötigen Sie eine Lizenz, also beispielsweise 10 Lizenzen, wenn Sie einen PC-Raum mit 10 Geräten ausstatten wollen.

Nach Abschluss des Lizenzerwerbs erhalten Sie vom HRZ ein spezielles Installationsmedium, dass Sie in Abstimmung mit dem HRZ-Support auf den Poolrechnern installieren können. Danach sind die Geräte bereit zur Nutzung. Allerdings benötigen die Nutzenden zur Anmeldung in den Adobe Applikationen ebenfalls ein Adobe Nutzerkonto. Bitte lesen Sie hierzu auch die beiden folgenden Fragen und Antworten.

Warum ist auch beim Shared Device Licensing ein Login erforderlich?

Adobe hat einen Login für alle neuen Lizenzmodelle verpflichtend gemacht. Für den Bereich der gerätegebundenen Lizenzen klingt dies zunächst widersprüchlich, da man ja das Gerät und nicht die nutzende Person lizenziert.

Alle Nutzenden (egal ob Studierende oder Mitarbeitende) können an diesen Shared Devices erst nach Eingabe der Zugangsdaten eines Adobe Benutzerkontos arbeiten. Die Person selbst benötigt aber keine zugewiesene Lizenz. Diese ist auf dem Gerät verankert. Daher spielt es keine Rolle, ob sich 2 oder 20 verschiedene Lizenzen im Laufe der Nutzungszeit auf dem Gerät anmelden.

Woher erhalten Nutzende, die die Adobe Creative Cloud Produkte auf PC-Poolrechnern nutzen wollen, eine Adobe Kennung?

Da die Lizenzen bei der gerätebezogenen Lizenzierung nicht die Personen, sondern an die Geräte gebunden ist, genügt zur Anmeldung jede beliebige AdobeID.

Jede Person kann eine AdobeID in Selbstbedienung bei Adobe selbst anlegen. Haben die Personen, die an einem "Shared Device" mit den Adobe Produkten arbeiten wollen bereits eine AdobeID können Sie diese zur Anmeldung nutzen.

Eine AdobeID kann durch jede Person selbst hier angelegt werden:

http://account.adobe.com