Onlineformular - Förderung der GGS-Sektionen im WiSe 2024/25

Die Einreichungsfrist für zusätzliche Anträge auf Förderung Ihrer AG oder Sektion im WiSe 2024/25 ist der 15.06.2024.

--> dieses Formular ist ab dem 16.6.2024, 00:00 Uhr Ortszeit, nicht mehr erreichbar.

In diesem Onlineformular haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Förderung des GGS für Ihre Sektion oder Arbeitsgruppe gemäß der "Richtlinien zur finanziellen Förderung der GGS-Sektionen" zu beantragen. Es handelt sich um einen zweiten Einreichungstermin, zu dem Anträge auf zusätzliche Förderung weiterer wissenschaftlicher Veranstaltungen und Projekte gestellt werden können. Füllen Sie lediglich das Antragsformular aus und laden es ausgefüllt im Folgenden hoch.

Auch die bewilligten Aktivitäten in dieser zweiten Antragsrunde sind im Rahmen eines Rechenschaftsberichts in Form eines ausgefüllten Formulars zu dokumentieren. Bitte berichten Sie über die Aktivität im Rechenschaftsbericht des Kalenderjahres, in dem die Aktivität durchgeführt wird. 

Haben Sie vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Engagement am GGS, wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!

Bitte beachten Sie die Richtlinien zur finanziellen Förderung der Sektionen des GGS (siehe Link oben).
Bitte nutzen Sie hierfür das vom GGS bereitgestellte Antragsformular (Link siehe oben).
Möchten Sie uns noch etwas mitteilen? Bitte tragen Sie hier mögliche Kommentare oder Hinweise ein.

*Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre (personenbezogenen) Daten für die Sektionsarbeit und den Bearbeitungsprozess Ihrer Anträge im GGS gespeichert und verarbeitet werden. Außerdem dienen Ihre Daten in anonymisierter Form der Berichterstattung im Rahmen der Zielvereinbarungen des GGS mit dem Präsidium. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen Daten erfolgt nur zu den oben genannten Zwecken. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung – EU-DSGVO). Die Daten bleiben gespeichert, so lange sie für die Sektionsarbeit sowie die Berichterstattung gegenüber dem Präsidium erforderlich sind. Sie sind jederzeit berechtigt, Ihre Einwilligung zu widerrufen und die Löschung der Daten zu verlangen, wobei die bis dahin erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig bleibt (Art. 7 Abs. 3 und Art. 17. EU-DSGVO). Darüber hinaus sind Sie berechtigt, über Ihre Daten Auskunft zu verlangen und unrichtige Daten berichtigen oder ihre Verarbeitung einschränken zu lassen (Art. 15, 16 und 18 EU-DSGVO).