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Häufig gestellte Fragen / FAQ

1. Wie hoch ist ein PROMOS-Stipendium?

Eine PROMOS-Förderung beinhaltet i.d.R. eine länderabhängige monatliche Pauschale. Die Pauschalen sind für alle Mobilitätsarten gleich. Je nach Bewerberlage und Budgetsituation erhalten die besten Bewerbungen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss. Wie hoch die aktuelle Förderrate Ihres Ziellandes ist, erfahren Sie hier.

 

2. Wie lang kann mein Aufenthalt gefördert werden?

Auslandssemester: mindestens 30 Tage bis max. vier Monate

Praktikum: mindestens 30 Tage bis max. drei Monate

Abschlussarbeit: mindestens 30 Tage bis max. drei Monate

Fachkurse (Summer/Winter School): eine Woche bis max. vier Wochen

 

3. Werden Studiengebühren auch vom PROMOS-Stipendium übernommen?

Nein, Studiengebühren werden nicht durch das PROMOS-Programm übernommen. Wenn Sie an eine Partneruniversität der JLU gehen, werden Sie i.d.R. keine Studiengebühren zahlen müssen.

 

4. Kann man sich bewerben, wenn der zu fördernde Auslandsaufenthalt bereits abgeschlossen ist?

Nein, zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist darf der Auslandsaufenthalt noch nicht abgeschlossen sein.

 

5. Welche Sprachnachweise werden für eine PROMOS-Bewerbung akzeptiert?

Wir akzeptieren die meisten Sprachnachweise, wie z.B. DAAD-Sprachnachweise, TOEFL, IELTS, TOEIC, UNicert, Cambridge, DELE, DELF, PTE. Das Abiturzeugnis und andere während der Schulzeit erbrachten Nachweise werden nicht akzeptiert. Fragen Sie im Zweifelsfall gerne bei uns nach. Der Sprachnachweis darf zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als vier Jahre sein.

 

6. Für welche Sprache muss ich den Sprachnachweis einreichen und welches Sprachniveau sollte er aufweisen?

Der Nachweis sollte die hauptsächliche Arbeits- und/oder Unterrichtssprache betreffen. Für den deutschsprachigen Teil der Schweiz muss kein Nachweis eingereicht werden. Der Test muss kein bestimmtes Niveau aufweisen, allerdings fließt das Ergebnis in die Bewertung Ihrer Bewerbung ein.

 

7. Wie muss die Zusage für ein Auslandsstudium aussehen?

Die Zusage kann entweder eine E-Mail oder ein Brief der JLU-Partnerhochschule sein, oder die Nominierungsbestätigung durch den Fachbereich oder das AAA an der JLU, worin bestätigt wird, dass Sie bereits für einen Platz ausgewählt wurden.

 

8. Ist eine PROMOS-Bewerbung für ein Praktikum im EU-Ausland möglich?

Es können nur Praktika (inklusive PJ) außerhalb der Erasmus+ Programmländer mit einer Dauer von mindestens 30 Tagen bis drei Monaten gefördert werden.

 

9. Muss man während des Praktikums an der Gastuniversität eingeschrieben sein?

Nein, dies ist keine Voraussetzung für eine PROMOS-Förderung, solange Sie über den gesamten Förderzeitraum an der JLU eingeschrieben sind.

 

10. Muss man zur Anfertigung der Abschlussarbeit an der Gastuniversität eingeschrieben sein?

Nein, dies ist keine Voraussetzung für eine PROMOS-Förderung, solange Sie über den gesamten Förderzeitraum an der JLU eingeschrieben sind.

 

11. Können Aufenthalte gefördert werden, die durch andere, spezifische DAAD-Programme zur Förderung ausgeschrieben sind?

Unter Umständen. Sollte Ihr Aufenthalt in einem anderen DAAD-Stipendienprogramm förderfähig sein, wie z.B. "Lehramt.International" oder "Kurzstipendien für Praktika im Ausland", kann mit PROMOS zunächst nicht gefördert werden. Bitte informieren Sie sich, ob alternative DAAD-Programme für Sie infrage kommen und bewerben Sie sich zunächst (oder ggf. parallel) für das passende DAAD-Programm. Nur wenn Sie in dem entsprechenden DAAD-Programm eine Absage bekommen, ist Ihr Aufenthalt ggf. mit PROMOS förderfähig.

 

12. Können Konferenzteilnahmen mit PROMOS gefördert werden?

Nein, für die Förderung von Konferenzteilnahmen gibt es ein anderes DAAD-Programm. Bitte informieren Sie sich direkt beim DAAD.

 

13. Kann ich mich als internationale/r Studierende/r im PROMOS-Programm bewerben?

Ja, Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die an der JLU eingeschrieben sind, mit dem Ziel einen deutschen Abschluss zu erreichen können sich ebenfalls für PROMOS bewerben. Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland allerdings ausgeschlossen, sofern sie in den letzten 5 Jahren dort gelebt haben. Als Heimatland gilt immer das Land, in dem der Studierende/Promovierende seit mindestens fünf Jahren den Lebensmittelpunkt hat.

14. In welcher Bewerbungsrunde muss ich mich für eine PROMOS-Förderung bewerben?

Im PROMOS-Programm gibt es zwei Ausschreibungsrunden. In der 1. Ausschreibungsrunde können ausschließlich Aufenthalte zwischen Januar und Juni gefördert werden. In der 2. Ausschreibungsrunde können ausschließlich Aufenthalte zwischen Juli und Dezember gefördert werden. Wenn Ihr Aufenthalt noch in der 1. Ausschreibungsrunde beginnt und bis in die 2. Ausschreibungsrunde dauert, müssen Sie sich in der Runde bewerben, in der der größere Teil Ihres Aufenthaltes stattfindet. Beispiel: Bei einer Aufenthaltsdauer vom 01.06. bis zum 01.09. müssen Sie sich in der 2. Ausschreibungsrunde bewerben. Bei einer Aufenthaltsdauer vom 01.06. bis zum 15.07. müssen Sie sich in der 1. Ausschreibungsrunde bewerben.