DAAD-PROMOS
Aktueller Bewerbungszeitraum: 11.04.2023 bis 25.05.2023 (24:00 Uhr)
Hinweise:
- Die Förderung von Aufenthalten in die russische Föderation und nach Belarus ist aktuell ausgesetzt.
- Der DAAD stellt für das Jahr 2023 zusätzlich Fördermittel für UK-Aufenthalte zur Verfügung. Studierende, die einen Aufenthalt in UK absolvieren, durchlaufen dasselbe Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
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Aufgrund einschneidender Kürzungen im Programm sind Studienreisen im Jahr 2023 nur
mit maximal 50 % der zu beantragenden Summe förderbar. Es ist daher essenziell, bereits in der Planungsphase Optionen zur (Co)-Finanzierung auszuloten und ggf. alternative Förderinstrumente zu nutzen. -
Das PROMOS-Programm wird zweimal im Jahr ausgeschrieben:
Ausschreibung 1 bezieht sich auf Aufenthalte in der ersten Jahreshälfte. Bewerbungszeitraum: Beginn Wintersemester bis Mitte Dezember.
Ausschreibung 2 bezieht sich auf Aufenthalte in der zweiten Jahreshälfte. Bewerbungszeitraum: Beginn Sommersemester bis Ende Mai.
Bitte schauen Sie, in welche Jahreshälfte Ihr Aufenthalt fällt und bewerben Sie sich dann in der für Ihren Aufenthalt passenden Ausschreibungsrunde.
Das PROMOS-Programm, finanziert durch Mittel des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), unterstützt studienbezogene Auslandsaufenthalte außerhalb der Erasmus-Programmländer mit Stipendien. Die monatlichen Förderraten sind länderabhängig und betragen derzeit 350 €, 450 € oder 550 €. Wie hoch die aktuelle Förderrate Ihres Ziellandes ist, erfahren Sie hier .
Bewerben können sich alle eingeschriebenen Studierenden, die einen Abschluss an der JLU anstreben und einen Auslandsaufenthalt planen.
Eingeschriebene Promovierende können sich ausschließlich für die Förderlinie Winter- und Summerschools bewerben.
Gefördert werden studienbezogene Auslandsaufenthalte bis max. 6 Monate in den folgenden Förderlinien:
1. Studienaufenthalte außerhalb der EU-Programmländer (mind. 1 Monat bis max. 4 Monate)
Gefördert werden Studienaufenthalte bis maximal 4 Monate an Hochschulen. Auch Bewerbungen von Freemovern werden berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage der Gasthochschule oder eine Nominierung der Heimathochschule (JLU) vorweisen.
2. Auslandspraktikum außerhalb der EU-Länder (mind. 6 Wochen bis max. 6 Monate)
Gefördert werden Auslandspraktika z.B. an Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, Tierschutzeinrichtungen etc.
Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage der Gastinstitution haben.
3. Abschlussarbeit weltweit (min. 1 bis max. 6 Monate)
Gefördert werden Aufenthalte zur Anfertigung der Bachelor-, Master-, oder Examensarbeit an Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen weltweit , d.h. auch innerhalb der Erasmus-Programmländer . Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage der Gastinstitution haben. Der Auslandsaufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit muss von der Betreuerin oder dem Betreuer der JLU explizit unterstützt werden.
4. Winter- und Summerschools / Fachkurse
Gefördert wird die Teilnahme an Fachkursen weltweit, d.h. auch innerhalb der Erasmus-Programmländer . Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits die Zusage über Ihrer Teilnahme an der Winter- oder Summerschool haben. In dieser Förderlinie können sich auch Promovierende aller Fachrichtungen bewerben.
Hier finden Sie eine Liste von aktuell ausgeschriebenen Winter- und Summerschools an Partneruniversitäten der JLU.
Bitte reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung digital, als eine einzige PDF-Datei (Name-Vorname_Aufenthaltsart_Aktueller Studiengang.pdf) nur während dem o.g. Bewerbungszeitraum und fristgereicht ein. Achten Sie dabei bitte auf die angegebene Reihenfolge der einzureichenden Unterlagen. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:
promos-aaa@admin.uni-giessen.de
Bewerbungsunterlagen (als eine einzige PDF-Datei in der unten aufgeführten Reihenfolge):
- aktuelle Studienbescheinigung
- Online-Bewerbung
- Motivationsschreiben (in deutscher oder englischer Sprache, ca. 1 DIN A4 Seite)
- tabellarischer Lebenslauf ohne Foto
- Flex-Now-Auszug (ggf. anderer Nachweis über bisher erbrachte Leistungen) und Kopie des Bachelor-Zeugnisses (bei Master-Studierenden)
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Sprachnachweis (Nutzen Sie gerne das Angebot des
ZfbK für DAAD-Sprachtests
).
Sprachnachweise können bis zum 16.06.2023 nachgereicht werden. - Tabellarische Übersicht der zu erwartenden Kosten während des Auslandsaufenthaltes (Kostenaufstellung für Unterkunft, Verpflegung, Nahverkehr etc.). Geben Sie bitte auch an, ob Sie weitere finanzielle Förderungen für den Aufenthalt bekommen oder beantragt haben (z.B. andere Stipendien, öffentliche oder private Stiftung, Auslands BAföG, o.ä.) und, falls Sie ein Praktikum absolvieren, ob und in welcher Höhe die Tätigkeit vergütet wird.
Für Studienaufenthalte reichen Sie bitte zusätzlich ein:
- Zusage über den Studienplatz an der Gasthochschule. Bei Aufenthalten an Partnerhochschulen der JLU reicht eine Bestätigung über die Nominierung seitens des Austauschbeauftragten bzw. Programmverantwortlichen.
Für Praktika reichen Sie bitte zusätzlich ein:
- Praktikumszusage der Gastinstitution mit dem konkreten Zeitraum des Praktikums
- Bei Pflichtpraktika: Bestätigung des Fachbereichs über die Anerkennung des Praktikums
Für Abschlussarbeiten reichen Sie bitte zusätzlich ein:
- formlose Bestätigung Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers an der JLU über die Abschlussarbeit
- Einladungsschreiben der aufnehmenden Institution mit konkretem Zeitraum
- Detaillierter Arbeitsplan über die Aufgaben während der Auslandsphase mit Blick auf die Anfertigung der Abschlussarbeit
Für Winter- und Summerschools reichen Sie bitte zusätzlich ein:
- Master-Zeugnisse (bei Promovierenden)
- Studienbescheinigung oder Annahmebestätigung des Promotionsausschusses (Kopie oder Scan ist ausreichend)
- Annahmebestätigung der Gastinstitution mit näheren Angaben zur Art, Dauer, Inhalt, Arbeitssprache, Gebühren und Teilnahmebedingungen des ausgewählten Fachkurses (bitte Agenda des Kurses einschl. Gebührenhöhe beifügen)
- Nachweis über Credit Points, die im Fachkurs erworben werden können (die Anerkennung sprechen Sie mit Ihrem Fachbereich ab)
Wichtig: Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Annahmebestätigung der Gastinstitution vorliegt, weil beispielsweise das Verfahren noch nicht geöffnet oder abgeschlossen ist, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail, bereits vor dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen mit.
Wie werden die Stipendiaten ausgewählt?
Eine Auswahlkommission aus jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter des Präsidiums, der Fachbereiche, der wissenschaftlichen Zentren, der Studierenden, sowie des Akademischen Auslandsamts entscheidet in einem qualitätsgeleiteten Auswahlverfahren über die Vergabe der Stipendien .
Welche Kriterien werden bei der Auswahl berücksichtigt?
- Schlüssige und sinnvolle Darlegung der (fachlichen!) Motivation
- Durchführbarkeit und Plausibilität des Vorhabens
- Akademische Leistungen
- Sprachkenntnisse
- Persönliche Eignung / Engagement
- Interkulturelle und sprachliche Vorbereitung des Aufenthaltes (Interkulturelles Training, etc.)
- Einhaltung der formalen Vorgaben
- Nutzung von nachhaltigen Optionen in Bezug auf Transport (An- und Abreise bzw. Verkehrsmittel vor Ort), Unterkunft, etc.
Wir möchten Sie bitten, wann immer möglich, nachhaltiges Reisen zu bevorzugen.
Um die Chancengleichheit im Rahmen der Projektförderung sowohl für deutsche als auch für internationale Personen (Geförderte, Projektpersonal) mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu erhöhen, kann der DAAD die damit einhergehenden auslandsbedingten Mehrausgaben durch die Bewilligung von Beihilfen übernehmen.
Für die Übernahme dieser Mehrausgaben in einem Projekt ist pro Person und pro Mobilitätsmaßnahme ein Beihilfeantrag zu stellen. Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung. Studierende, die diesen Antrag stellen möchten, sollten sich frühzeitig beraten lassen.
Ausführliche Informationen zur Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie hier .
Was wird gefördert?
Studienreisen von Gruppen Studierender und/oder Promovierender der JLU bis maximal zum 12. Tag der Reise. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin als Begleitperson gefördert werden.
Die Zuwendung beläuft sich auf eine Aufenthaltspauschale von 30,- € (EU, Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz und Türkei) bzw. 45,- € (außerhalb der EU) pro Person und Tag.
Eine Auswahlkommission aus jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter des Präsidiums, der Fachbereiche, der wissenschaftlichen Zentren, der Studierenden, sowie des Akademischen Auslandsamts entscheidet in einem qualitätsgeleiteten Auswahlverfahren über die Vergabe der Mittel. Je nach Anzahl und Qualität der Anträge entscheidet die Auswahlkommission über die Höhe der Förderung für Studienreisen.
Mit dem PROMOS-Programm werden u.a. der Ausbau und die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen unterstützt. Aus diesem Grund werden Studienreisen an Partnerhochschulen und auch die Einbindung von Partnerinstitutionen bei der Vergabe der Förderung im besonderen Maße berücksichtigt.
Wer kann einen Antrag auf Förderung einreichen?
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JLU. Anträge von pensionierten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können nur in Ausnahmefällen und bis maximal zwei Jahre nach Pensionierung gefördert werden.
Folgende Kriterien werden berücksichtigt:
- Vermittlung fachbezogener Kenntnisse
- Einbindung ins Curriculum (fachliche Vor- u. Nachbereitung der Exkursion)
- Fachliche Leistungen der Studierende vor Ort
- Anerkennung der Aktivitäten im Curriculum
- Interkulturelle Vor- und Nachbereitung der Studienreise
- Möglichkeit zur Begegnung mit Studierenden sowie Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen vor Ort
- Intensivierung oder Konsolidierung bestehender Kooperationen bzw. ggf. Anbahnung neuer Kooperationen
- Nutzung von nachhaltigen Optionen in Bezug auf Transport (An- und Abreise bzw. Verkehrsmittel vor Ort), Unterkunft, etc.
- Einwerbung von weiteren Mitteln zur Durchführung der Studienreise (z.B.: QSL-Mittel)
Antragsunterlagen:
- Formular
- Detaillierte Programmbeschreibung, inklusive Zeitplan und Darstellung der inhaltlichen und kulturellen Vor- und Nachbereitung der Studienreise (1-3 Seiten)
- Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Liste der Begleitpersonen
- Finanzierungsplan mit Überblick über geplante Ausgaben und weitere erworbene Finanzmittel (Institut, QSL etc.)
Bitte reichen Sie den vollständigen Antrag digital, als eine einzige PDF-Datei nur während dem o.g. Bewerbungszeitraum und fristgereicht ein. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an:
promos-aaa@admin.uni-giessen.de
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an:
Meike Röhl und Anne Landsiedel
Akademisches Auslandsamt
Tel: 0641-99 12136/66
Goethestraße 58
35390 Gießen
In der Regel erhalten Bewerberinnen und Bewerber eine Rückmeldung der Auswahlkommission Anfang März oder Anfang August. Sollten Sie für ein PROMOS-Stipendium ausgewählt worden sein, erhalten Sie per E-Mail die Stipendienzusage und weitere wichtige Informationen.
Nächste Schritte:
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt:
Als erstes reichen Sie die Annahmeerklärung ein, bitte beachten Sie die Frist in Ihrer Zusage-Mail.
Mit der Annahmeerklärung verpflichten Sie sich, alle für die Auszahlung des Stipendiums notwendigen Unterlagen unaufgefordert form- und fristgerecht im Akademischen Auslandsamt einzureichen und insgesamt Kurse im Umfang von mindestens 15 ECTS (nur bei Studienaufenthalten; die Umrechnung der erbrachten Leistungspunkte wird berücksichtigt) zu bestehen. Zudem verpflichten Sie sich, das Stipendium ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig abbrechen oder Regularien nicht einhalten.
Während Ihres Auslandsaufenthaltes:
Innerhalb der ersten Woche Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie das Certificate of Arrival (CoA) von Ihrem Ansprechpartner bzw. Ihrer Ansprechpartnerin in der Gastinstitution (International Office, Praktikumsbeauftragter etc.) unterzeichnen lassen. Das unterzeichnete Dokument schicken Sie bitte per E-Mail an uns.
Falls Sie einen Studienaufenthalt (Austauschsemester) realisieren, reichen Sie bitte ebenso das Learning Agreement spätestens mit Ihrem Certificate of Arrival ein.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Stipendium nur ausgezahlt werden kann, wenn Sie das Certificate of Arrival eingereicht haben.
Hinweis: Sollte es keine Möglichkeit geben, sich Ihren Aufenthalt vor Ort bestätigen zu lassen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Zum Ende Ihres Aufenthaltes lassen Sie sich bitte von einem Ansprechpartner das Certificate of Departure (CoD) unterzeichnen und reichen es spätestens eine Woche nach Rückkehr per E-Mail ein.
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt:
Spätestens vier Wochen nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie einen Erfahrungsbericht einreichen.
Der Erfahrungsbericht sollte max. drei DIN A4-Seiten lang sein.
Machen Sie im ausführlichen Bericht bitte insbesondere Angaben zu:
- Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung an der Gastinstitution)
- Unterkunft
- Studium an der Gasthochschule, Erfahrungen aus Praktikum oder Forschungsaufenthalt
- Alltag und Freizeit
- Fazit (beste und schlechteste Erfahrung)
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Mobilitätsart Studium müssen nach Ende Ihres Aufenthaltes das Transcript of Records (ToR) einreichen.
Sobald alle Unterlagen vorliegen, stellen wir Ihr Stipendienzertifikat aus. Damit ist die Teilnahme an dem PROMOS-Programm erfolgreich abgeschlossen.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt!
Allgemeines
Wie hoch ist ein PROMOS-Stipendium?
Eine PROMOS-Förderung beinhaltet i.d.R. eine länderabhängige monatliche Pauschale . Die Pauschalen sind für alle Mobilitätsarten gleich. Je nach Bewerbungslage erhalten die besten Bewerbungen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss.
Wie lang kann mein Aufenthalt gefördert werden?
Auslandssemester: 1 bis max. 4 Monate
Praktikum: 6 Wochen bis max. 6 Monate
Abschlussarbeit: 1 bis max. 6 Monate
Fachkurse (Summer/Winter School): 1 bis max. 6 Wochen
Werden auch Studiengebühren vom PROMOS Stipendium übernommen?
Nein, Studiengebühren werden nicht durch das PROMOS Programm übernommen.
Wenn Sie an eine Partneruniversität der JLU gehen werden Sie keine Studiengebühren zahlen müssen. Nur wenn Sie sich außerhalb der Austauschprogramme der JLU als Freemover bewerben, können Studiengebühren anfallen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung befinde ich mich im Ausland, kann ich mich trotzdem für PROMOS bewerben?
Ja, wenn Sie sich im Bewerbungszeitraum studienbedingt im Ausland befinden, können Sie sich trotzdem bewerben und Ihre Unterlagen per Mail an promos-aaa@admin.uni-giessen.de senden. Unterlagen per Mail werden nur als eine PDF Datei akzeptiert.
Kann man sich bewerben, wenn der zu fördernde Auslandsaufenthalt bereits abgeschlossen ist?
Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist darf der Auslandsaufenthalt noch nicht abgeschlossen sein.
Welche Sprachnachweise werden für eine PROMOS-Bewerbung akzeptiert?
DAAD-Sprachnachweise , TOEFL, IELTS, TOEIC, UNicert, Cambridge, DELE, DELF, PTE. Das Abiturzeugnis und andere während der Schulzeit erbrachten Nachweise werden nicht akzeptiert.
Wie alt darf der Sprachnachweis sein?
Nicht älter als 4 Jahre.
Welches Niveau muss der Sprachnachweis haben?
Der Test muss kein bestimmtes Niveau aufweisen, allerdings fließt das Ergebnis in die Bewertung Ihrer Bewerbung ein.
Studium
Wie muss die Zusage für ein Auslandsstudium aussehen?
Die Zusage kann entweder eine E-Mail oder ein Brief der Gasthochschule oder der JLU sein, worin bestätigt wird, dass Sie bereits für ein Auslandsemester ausgewählt wurden.
Praktikum
Ist eine PROMOS-Bewerbung für ein Praktikum im EU-Ausland möglich?
Es können nur Praktika (inklusive PJ) außerhalb der Erasmus+ Programmländer mit einer Dauer von 6 Wochen bis 6 Monaten gefördert werden.
Muss man während des Praktikums an der Gastuniversität eingeschrieben sein?
Nein, dies ist keine Voraussetzung für eine PROMOS-Förderung.
Muss man zur Anfertigung der Abschlussarbeit an der Gastuniversität eingeschrieben sein?
Nein, dies ist keine Voraussetzung für eine PROMOS-Förderung.
Können Praktika an EU-Institutionen oder Deutschen Institutionen (Deutsche Schulen, Goethe Institut, Botschaften) außerhalb Europas durch PROMOS gefördert werden?
Nein. Praktika bei Internationalen Organisationen (EU, UNO), Auslandsvertretungen Deutschlands und Deutschen Schulen im Ausland können aber durch andere Stipendienprogramme des DAAD gefördert werden. Informationen dazu finden Sie hier, Programme des DAAD .
Können Konferenzteilnahmen mit PROMOS gefördert werden?
Nein. Für eine Förderung von Konferenzteilnahmen gibt es ein anderes DAAD-Programm. Bitte informieren Sie sich direkt beim DAAD .