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Arbeitsschutz

Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu ergreifen. Dies erfolgt anhand einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, die je nach Betriebsart und Tätigkeitsart verschiedene Gefährdungsfaktoren identifizieren kann (z.B. gesundheitsschädliche Substanzen in einem Labor oder nicht ausreichend ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz in einem Büro). Regelmäßige Begehungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit dienen der Vorbeugung.

An der JLU stehen als Ansprechpartner für Kontrolle und Beratung rund um das Thema Arbeitsschutz die Kolleg:innen in Abteilung B3.2 (Arbeitssicherheit) des Dezernats B zur Verfügung.

 

Siehe auch

 

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