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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt seit 1971 die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler:innen und Studierenden in Deutschland. Leistungen nach dem BAföG werden im Einzelfall bedarfsgeprüft vergeben und müssen in der Regel zur Hälfte zurückgezahlt werden. Beantragt werden sie beim jeweiligen Studierendenwerk der Universität.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte diese Website: https://www.stwgi.de/bafoeg

Wer gegenwärtig als BAföG-Beauftragte:r des IfP institutsseitig zuständig für die Überprüfung des Leistungsnachweises ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht der Funktionsträger:innen am Institut.

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