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PRiNa unterstützt den Gesetzentwurf und den Verbändebrief zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Inmitten der politischen Umbrüche im November 2024 zeigt der Gruppenantrag zur gesetzlichen Neuregelung von Abtreibung vor allem eines: die akute Dringlichkeit, reproduktive Rechte im Rahmen einer demokratischen Grundordnung zu schützen.
aus: Policy Paper Sophie Bauer & Marie Fröhlich

Am 14.11.24 brachten 236 Bundestagsabgeordnete interfraktionell einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag ein. PRiNa unterstützt diesen Gesetzentwurf, auch wenn er die absolute Minimalforderung darstellt: Die selbstbestimmte Beendigung einer Schwangerschaft muss außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden.
Notwendig wäre außerdem eine breite Zustimmung zur Abschaffung nicht nur der Wartezeit, sondern auch der Beratungspflicht – zugunsten eines Rechts auf Beratung. Aber dennoch: Allein die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen führt bereits zu einer verbesserten Versorgungslage , zur überfälligen Anerkennung als reguläre Krankenkassenleistung , zum Abbau von Stigmatisierung und zur Möglichkeit der Beseitigung von Zugangsbarrieren für vulnerable und diskriminierte Personen.

Darum unterstützt PRiNa auch den Verbändebrief , in dem die Bundestagsabgeordneten der demokratischen Parteien von 73 Verbänden aufgefordert werden, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Richtig ist: „Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Argumente sind ausgetauscht.“ Die Zeit ist mehr als reif und das einmalige Zeitfenster durch das Zusammentreffen vieler guter Bedingungen für die Abschaffung von §218 darf nicht ungenutzt von konservativen und rechten Kräften geschlossen werden.

Der diesjährige Bericht der Expert*innenkommission empfiehlt die Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der frühen und möglicherweise in der mittleren Phase der Schwangerschaft, die WHO empfiehlt eine vollständige Entkriminalisierung inklusive der Abschaffung von Beratungspflicht sowie Wartefristen und nicht zuletzt müssen menschenrechtliche Vorgaben zum Schwangerschaftsabbruch umgesetzt werden. Außerdem zeigen Bevölkerungsumfragen eine überwältigende mehrheitliche Zustimmung zur außerstrafrechtlichen Neuregelung von Abtreibungen.

Dies ist eine historische Chance, die Bundestagsabgeordneten dürfen sie nicht ungenutzt verstreichen lassen. Noch in dieser Legislaturperiode muss sowohl das Gewalthilfegesetz als auch die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs verabschiedet werden. Denn bei beidem geht es nicht nur um existenzielle feministische Anliegen und Notwendigkeiten, sondern auch um den Schutz der Demokratie, demokratischer Teilhabe, Gleichberechtigung und Gleichstellung, Selbstbestimmung und Sicherheit.

„Es braucht eine zentrale Sicherung reproduktiver Rechte, die allgemeine Rechtsgültigkeit beanspruchen kann und widerstandsfähig gegen Attacken von rechts ist.“
Policy Paper Sophie Bauer und Marie Fröhlich Reproduktion neu denken: Zur Demokratisierung reproduktiver Selbstbestimmung “ (2024)


Wir fordern die Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Parteien auf, die historische Chance zu nutzen, ihrer Verantwortung zum Schutz reproduktiver Rechte und demokratischer Grundwerte gerecht zu werden und dem interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zuzustimmen.

Dafür gehen wir gemeinsam am 07.12. in Berlin und vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf die Straße .

Kommt mit!