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BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt seit 1971 die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler:innen und Studierenden in Deutschland. Leistungen nach dem BAföG werden im Einzelfall bedarfsgeprüft vergeben und müssen in der Regel zur Hälfte zurückgezahlt werden. Beantragt werden sie beim jeweiligen Studierendenwerk der Universität.

Als BAföG-Beauftragter des IfP bin ich institutsseitig zuständig für die Überprüfung des Leistungsnachweises (i. d. R. Stand Ende 4. Fachsemester) bei Wiederholungsanträgen von Studierenden des IfP (Studierende im BA Social Sciences, im MA Demokratie und Governance sowie Studierende im Lehramt mit Fach Politik und Wirtschaft).

Für die Überprüfung senden Sie mir bitte Folgendes per E-Mail:
- Ihre aktuelle Leistungsübersicht aus FlexNow
- Das Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG); vorausgefüllt mit Ihren persönlichen Daten (am besten digital)

Auf Grundlage Ihrer Leistungsübersicht prüfe ich dann im Sinne des BAföG Ihren Studienfortschritt und fülle das Formblatt 5 entsprechend aus. Das unterschriebene und gestempelte Formblatt 5 reichen Sie dann gemeinsam mit Ihrem Wiederholungsantrag im zuständigen BAföG-Amt im Studierendenwerk Gießen ein.

Weitere Informationen zum BAföG und zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Studierendenwerkes Gießen.