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Hiermit möchten wir Sie herzlich zur nächsten Veranstaltung unserer Vortragsreihe „Abraham Bar Menachem (ABM) Talks“ einladen. Die AMB-Talks finden im Rahmen des DFG-geförderten Projekts "Seeing Antisemitism Through Law: High Promises orIndeterminacies?“ (Leitung: Prof. Dr. Thilo Marauhn und Dr. Reut Paz) statt.

Nachdem Sie Ihr einjähriges Aufbaustudium erfolgreich mit fünf Leistungsscheinen abgeschlossen haben, richten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Anfertigung der Magisterarbeit (im Studiengang Magister legum (LL.M.) für Studierende mit einem abgeschlossenen ausländischen rechtswissenschaftlichen Studium) an

Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft

Licher Straße 72

35394 Gießen.

Alle Fragen zum Ablauf des weiteren Prüfungsverfahrens klären Sie ab dann bitte mit den Mitarbeier:innen im Dekanat unter

Telefon 0641 / 99 210-00 oder -01

E-Mail Dekanat@recht.uni-giessen.de

Nennen Sie in Ihrem Antrag bitte den Betreuer und das Thema Ihrer Magisterarbeit.

Erklären Sie darin bitte, ob Sie die Magisterprüfung nach der Magisterordnung vom 19.03.1999 (in der Fassung vom 19.01.2018) oder einer vergleichbaren in- oder ausländischen juristischen Prüfung endgültig nicht bestanden haben oder sich bereits an anderen Orten zur Prüfung gemeldet haben.

Folgende Unterlagen fügen Sie Ihrem Antrag bei:

-          das beglaubigte Zeugnis eines abgeschlossenen ausländischen rechtswissenschaftlichen Studiums (oder ein Nachweis darüber, dass dieses bereits an anderer Stelle der JLU vorliegt)

-          die in § 6 der Magisterordnung genannten fünf Leistungsnachweise, die während Ihres Studiums an der JLU erworben wurden

-          ein Beleg über die Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 100 Euro mit dem Verwendungszweck "Ihr Name, Magisterprüfung LL.M., FB01" an folgendes Konto:

Justus-Liebig-Universität Gießen

IBAN: DE98 5005 0000 0001 0065 50

(Landesbank Hessen-Thüringen, BIC: HELADEFFXXX)

-          die Betreuungszusage Ihres Professors.

Das Dekanat prüft Ihre Unterlagen und anschließend erhalten Sie schriftlichen Bescheid über die Zulassung zur Prüfung und den Abgabetermin Ihrer Magisterarbeit. Die Bearbeitungszeit für die Anfertigung der Arbeit beträgt nach § 9 MagisterO drei Monate. Die Bearbeitungsdauer kann auf Antrag um maximal drei Monate verlängert werden. Bitte geben sie die Arbeit fristgerecht in zweifacher Ausfertigung im Dekanat ab. Ihre Arbeit muss den Vermerk enthalten, dass Sie die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt haben.

Die Magisterarbeit wird von zwei Gutachtern begutachtet. Anschließend wird in Abstimmung mit dem Dekanat ein Termin für das Kolloquium vereinbart.

Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens erhalten Sie vom Büro des Dekans ein Transcript of Records sowie eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades LL.M.